Ja, das gesetzliche Rücktrittsrecht gilt auch bei Produkten, die Sie im Abverkauf oder zu einem ermäßigten Preis bestellen. Auch wenn Sie einen Rabattcode einlösen oder mit einem Gutschein bezahlen, können Sie vom online abgeschlossenen Vertrag zurücktreten.
Während bei einem Kauf von ermäßigten Waren im Geschäft (stationärem Handel) der Umtausch oder die Rückgabe oft ausgeschlossen ist, können Sie sich im Online-Handel auch bei diesen Produkten auf Ihr gesetzliches Rücktrittsrecht berufen. Der Unterschied ist jener, dass Sie beim Ladenkauf kein Recht auf eine Rückgabe haben (auch wenn die Geschäfte eine Umtausch- oder Rückgabemöglichkeit oft freiwillig gewähren). Bei Online-Bestellungen haben Sie hingegen ein gesetzlich zwingendes Widerrufsrecht.
Die Produkte, bei denen Sie kein gesetzliches Widerrufsrecht haben, werden im Gesetz (§ 18 Abs 1 FAGG) genau angeführt. Darunter fallen etwa Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde (§ 18 Abs 1 Z 4 FAGG). Eine generelle Ausnahme für preisermäßigte Waren oder Abverkauf-Waren besteht aber jedenfalls nicht. Auch wenn Sie einen Rabattcode einlösen, können Sie vom online abgeschlossenen Kaufvertrag zurücktreten.
Beispiel: Elvira entdeckt bei ihrem Onlineshop trendige Schuhe, die um 70% auf einen unschlagbaren Preis herabgesetzt sind. Nach der Bestellung wird sie auf einen Hinweis aufmerksam, wonach die Rückgabe bei ermäßigten Waren ausgeschlossen ist. Diese Einschränkung ist unwirksam, weil sie gegen zwingendes Konsumentenschutzrecht verstößt. Elvira kann dennoch ihren Vertrag widerrufen und die Schuhe zurückgeben.
Auch wenn Sie mit einem Gutschein bezahlen, können Sie eine abgeschlossene Online-Bestellung widerrufen. Der Onlineshop muss Ihnen dann aber auch nur den Gutscheinwert, und nicht den Kaufpreis in Geld zurückerstatten.
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Letzte Änderung: 07.09.2022