Was gilt als individualisiertes Produkt?

  • Kaufverträge über Produkte, die nach Ihren Wünschen angefertigt wurden, sind vom Widerrufsrecht ausgenommen. Dies deshalb, weil der Händler für derartige Produkte keinen Ersatzkäufer/keine Ersatzkäuferin findet.
  • Von echter Individualität spricht man regelmäßig bei maßgeschneiderter Kleidung, einem nach Wunschmaßen angefertigten Möbelstück oder einem Ring mit Namensgravur.
  • Bei "vorgefertigten" Produkten ist der Widerruf möglich. Ein Onlineshop kann sich also beispielsweise nicht auf den Ausnahmetatbestand der Individualität berufen, wenn Sie ein Möbelstück in einer bestimmten Farbe bestellen.

 

Bei manchen Produkten haben Sie kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Gemäß § 18 Abs 1 Z 3 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zählen dazu individuell für Sie angefertigte Waren. Es wäre in diesen Fällen für das verkaufende Unternehmen nämlich unzumutbar, diese für den Einzelfall angefertigten Produkte zurücknehmen zu müssen. Ob tatsächlich eine Ausnahme vom Rücktrittsrecht besteht, muss immer vom Unternehmen bewiesen werden.

Kein Widerruf bei individuell angefertigtem Produkt

Sie können online abgeschlossene Kaufverträge über Produkte, die nach Ihren Wünschen angefertigt wurden oder eindeutig auf Ihr persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, nicht widerrufen. Das Widerrufsrecht ist auch dann ausgeschlossen, wenn das Unternehmen noch gar nicht mit der Herstellung des individualisierten Produktes begonnen hat (EuGH C-529/19, Möbel Kraft). Sie können den Vertrag also auch nicht widerrufen, wenn noch gar nichts passiert sein sollte.

Beispiele:

  • nach Maß gefertigte Vorhänge;
  • ein maßgeschneidertes Kleid;
  • ein nach Ihren Wunschmaßen angefertigtes Möbelstück,
  • ein Ring mit Namensgravur usw.

Diese Ausnahme vom Widerrufsrecht gilt nicht für individuelle Ergebnisse von Dienstleistungen wie zum Beispiel einen Bauplan oder ein schriftliches Gutachten (EuGH C-208/19, NK - Planung eines Einfamilienhauses). Auf solche Verträge sind die Widerrufsregeln zu Verträgen über Dienstleistungen anwendbar.

Bei vorgefertigten Produkten ist Widerruf möglich

Wenn Sie sich ein Produkt jedoch nur zusammenstellen, indem Sie aus den vom Unternehmer angebotenen (vorgegebenen) vorgefertigten Standardoptionen auswählen, gilt die Ausnahme vom Widerrufsrecht nicht. Sie können in diesen Fällen daher vom Kaufvertrag zurücktreten, auch wenn Sie sich Ihr Produkt individuell zusammenstellen.

Beispiele:

  • Auswahl von Möbeln mit einer bestimmten Farbe oder Textur aus dem Herstellerkatalog
  • Zusammenstellung einer Möbelgarnitur aus Standardelementen („Baukastensystem“)
  • Auto mit zusätzlicher Ausstattung, ausgewählt aus dem Herstellerkatalog
  • Individuell konfiguriertes Notebook (OLG Brandenburg, Urt. v. 16.07.2024, Az. 7 U 133/23)

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Letzte Änderung: 10.03.2025