Was gilt als Gesundheits- bzw. Hygieneprodukt?

Kaufverträge über Waren, die aus Gesundheits- und Hygieneschutz versiegelt geliefert werden, sind vom Widerrufsrecht ausgenommen. Diese Ausnahme vom Widerrufsrecht ist aber eng zu verstehen.

Bei manchen Produkten haben Sie kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Gemäß § 18 Abs 1 Z 5 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zählen dazu bestimmte Hygiene- bzw. Gesundheitsprodukte. Es wäre in diesen Fällen für das verkaufende Unternehmen nämlich unzumutbar, diese Waren zurücknehmen zu müssen. Ob tatsächlich eine Ausnahme vom Rücktrittsrecht besteht, muss immer vom Unternehmen bewiesen werden.

Drei Voraussetzungen für Ausschluss vom Rücktrittsrecht

Gesundheits- und Hygieneprodukte sind nur dann vom Widerrufsrecht ausgenommen, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  • Die Produkte werden in einer Schutzverpackung oder Schutzfolie (Versiegelung) verkauft. Es handelt sich bei einer Verpackung nur dann um eine Versiegelung, wenn sich die Verpackung nach dem Öffnen nicht mehr verschließen lässt. Es müssen außerdem triftige Gesundheitsschutz- oder Hygienegründe für die Versiegelung vorliegen (kein Umgehen des Widerrufsrechts durch „Einschweißen“ von Waren!).
  • Der Schutzverpackung oder Schutzfolie wurde aufgebrochen (nicht nur Öffnen der Umverpackung).
  • Das Produkt ist nach dem Öffnen der Schutzverpackung bzw. Schutzfolie aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder Hygienegründen typischerweise unverkäuflich. Das Produkt ist nicht unverkäuflich, wenn es das Unternehmen durch bestimmte Maßnahmen (z.B. Reinigung oder Ähnliches) wieder in einen verkaufbaren Zustand versetzen kann, wie zum Beispiel bei einer Matratze (EuGH C-681/17, slewo - Bettmatratze).

Nur wenn alle drei Voraussetzungen erfüllt werden, entfällt das Rücktrittsrecht. Wenn Sie aber beispielsweise die Versiegelung gar nicht geöffnet haben oder die Ware trotz Öffnen der Verpackung grundsätzlich noch verkäuflich wäre, können Sie vom Kaufvertrag noch zurücktreten. Sie müssen aber eventuell einen Wertersatz (z.B. in Höhe der Reinigungskosten) leisten.

Beispiele, in denen das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist: Kosmetikartikel wie Lippenstifte, Zahnbürsten, Rasierer und ähnliche Körperpflegemittel, versiegelt gelieferte Kontaktlinsen, usw.

Beispiele, in denen das Widerrufsrecht NICHT ausgeschlossen ist: Matratzen, Bade- oder Unterwäsche, Piercing-Schmuck usw.

Wie muss ich über mein Widerrufsrecht informiert werden?

Sie müssen klar über Ihr Widerrufsrecht informiert werden und diese Information mitsamt einem Widerrufsformular per E-Mail oder auf Papier erhalten.

Wie lange ist die Rücktrittsfrist?

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt ab dem Erhalt der Ware bzw. bei Dienstleistungen ab dem Vertragsabschluss zu laufen.

Darf ich das Produkt ausprobieren, bevor ich es zurückschicke?

Wenn Sie ein Produkt online kaufen, dürfen Sie diese zu Hause ausprobieren. Sie können den Vertrag auch widerrufen, wenn das Produkt dabei Schaden nimmt.

Wie widerrufe ich einen Vertrag?

Sie können Ihren Rücktritt (=Widerruf) vollkommen formlos (z.B. per E-Mail oder Telefon) erklären und müssen keine Gründe für Ihren Rücktritt angeben.

Wann und wohin muss ich die Ware zurückschicken?

Nach Ihrem Rücktritt (= Widerruf) müssen Sie die bestellte Ware binnen 14 Tagen zurücksenden. Die Rücksendeadresse finden Sie in der Widerrufsbelehrung.

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Letzte Änderung: 03.01.2023