Auf unterschiedlichsten Webseiten werden Ihnen Filme, Videos, Gewinnspiele, Routenplaner, Horoskope, Liedtexte, Rezepte und sehr viel mehr angeboten. Die Anbieter werben damit, dass Sie diese Online-Dienste entweder gratis oder durch ein günstiges Testangebot nutzen können. Sie melden Sie auf einer solchen Seite an und schließen damit angeblich ein Abo ab, ohne es zu wissen. Daraufhin folgen hohe Rechnungen oder Abbuchungen. Kostenhinweise sind entweder gut versteckt oder gar nicht vorhanden.
Bei Dating-Plattformen melden Sie sich meist zunächst für eine kostenlose Basis-Mitgliedschaft an. Für weitere Funktionen müssen Sie sich für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft (Premium-Mitgliedschaft, Vollmitgliedschaft oder Ähnliches) registrieren. Der Ausstieg aus einer solchen Mitgliedschaft gestaltet sich oft schwieriger als gedacht. Die Folge ist oft eine automatische Vertragsverlängerung mit unerwarteten Abbuchungen.
Achten Sie bei der Registrierung für Gratis-Angebote oder Gewinnspiele darauf, welches Geschäftsmodell dahintersteckt. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Sie Ihre Kreditkarten- oder Bankdaten bekannt geben sollen.
Anbieter von Online-Diensten müssen Sie klar und deutlich darüber informieren, dass Sie einen kostenpflichtigen Vertrag abschließen. Nur dann ist der Vertrag auch gültig.
Sie müssen nur jene Abogebühren bezahlen, über die Sie das Unternehmen informiert hat. Wenn Sie das Unternehmen nicht klar über Gesamtkosten informiert hat, besteht möglicherweise keine Verpflichtung die Gesamtkosten zu bezahlen.
Sie sind nur für den Zeitraum an einen Vertrag gebunden, der bei der Anmeldung bzw. Bestellung angegeben war. Eine automatische Verlängerung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Sie müssen unterscheiden, ob Sie ein befristetes Abonnement oder ein unbefristetes Abonnement abgeschlossen haben. Nur bei einem befristeten Abonnement kann es zu einer automatischen Vertragsverlängerung kommen.
Bei unbefristeten Abos gibt es eine Kündigungsfrist. Diese muss eingehalten werden, damit ein Abo zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet wird. Die Kündigungstermine finden sich üblicherweise auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mancher Unternehmen sind bestimmte Informationen und eine bestimmte Form für eine wirksame Kündigung erforderlich. Nach österreichischem Recht dürfen aber keine strengeren Anforderungen als die Schriftform vereinbart werden. Aus der Kündigung muss allerdings klar hervorgehen, wer welchen Vertrag kündigen will.
Grundsätzlich können Sie eine Kündigungseklärung per E-Mail schicken. Eine Klausel in den AGB, wonach Sie die Kündigung nur über ein bestimmtes Formular oder nur über Ihren Benutzer-Account erklären können, ist unwirksam. Das Unternehmen darf maximal die Schriftform verlangen.
Beim Abschluss einer kostenpflichtigen Bestellung im Internet müssen Sie entscheiden, wie Sie bezahlen wollen. Das Angebot an möglichen Zahlungsarten ...
Ja. Eine Kündigung ist wirksam, sobald Sie vom Unternehmen empfangen wurde beziehungsweise sobald die Kündigung in den „Machtbereich“ des Unternehmens gelangt ist.
Oftmals geben Anbieter von Online-Diensten an, dass die Basis- und die Premiummitgliedschaft jeweils gesondert gekündigt werden müssen. Obwohl dies rechtlich kaum haltbar ist, empfehlen wir Ihnen in der Kündigung klarzustellen, dass Sie alle Verträge beenden wollen.
Ja. Durch das gesetzliche Rücktritts- oder Widerrufsrecht können Sie innerhalb von 14 Tagen nach einer Registrierung von einem Online-Vertrag zurücktreten.
Die gesetzliche Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage. Dies gilt allerdings nur, wenn Sie bei Ihrer Registrierung über die Möglichkeit des Rücktrittsrechts informiert wurden. Ist dies nicht der Fall, verlängert sich das Rücktrittsrecht.
Treten Sie von einem Online-Vertrag zurück, muss Ihnen das Unternehmen bereits bezahlte Beträge zurückerstatten. In manchen Fällen kann es sein, dass Sie einen kleinen Wertersatz zahlen müssen.
Nur im sehr seltenen Fall, dass der Vertrag mit einem Online-Unternehmen wie einer Dating-Plattform, ein Vertrag über die Bereitstellung digitaler Inhalte ist, könnte das Rücktrittsrecht ausgeschlossen sein.
Ein Rücktritt (auch Widerruf genannt) ist auch dann wirksam, wenn ein Unternehmen den Widerruf nicht akzeptiert oder erklärt, dass kein Widerrufsrecht bestehe. Weisen Sie daher ungerechtfertigte Forderungen eines Unternehmens zurück.
Kontaktieren Sie Ihre Bank, um Abbuchungen von Ihrem Bankkonto zu stoppen und etwaige bereits bezahlte Beträge zurückbuchen zu lassen. Im Falle von Kreditkarten-Abbuchungen kontaktieren Sie Ihren Kreditkartenanbieter. Oftmals ist die Sperrung der Kreditkarte notwendig, um Zahlungen effektiv zu stoppen.
Prüfen Sie als Erstes, ob die Forderung und auch die Höhe der Förderung gerechtfertigt ist. Auf jeden Fall sollten Sie auf das Schreiben des Inkassobüros reagieren, damit nicht weitere Gebühren durch Mahnungen entstehen.
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