Das gesetzliche Rücktrittsrecht bzw. Widerrufsrecht gibt Ihnen das Recht, aus einem online abgeschlossenen Vertrag mit einem Unternehmen innerhalb von 14 Tagen auszusteigen. Sie müssen für Ihren Rücktritt bzw. Widerruf keine Gründe angeben. Das Rücktrittsrecht bzw. Widerrufsrecht gilt sowohl für Kaufverträge als auch Dienstleistungsverträge.
Ja. Das gesetzliche Rücktrittsrecht ist nicht auf Warenkäufe beschränkt. Sie können grundsätzlich auch von online abgeschlossenen Verträgen über Dienstleistungen binnen von 14 Tagen zurücktreten.
Das 14-tägige Rücktrittsrecht für Online-Verträge gilt grundsätzlich nur gegenüber Unternehmen. Erwerben Sie also etwas von einer Privatperson, gilt dieses Recht nicht.
Nein, das ist nicht dasselbe. In Ihrem Fall handelt es sich um ein vertragliches Rücktrittsrecht beziehungsweise Rückgaberecht. Das ist ein freiwilliges Versprechen des Unternehmens, das über das gesetzliche Rücktrittsrecht hinausgeht.
Der Rücktritt (= Widerruf) ist etwas anderes als die Kündigung. Wenn Sie Ihren Rücktritt erklären, wird Ihr Vertrag mit dem Unternehmen rückwirkend aufgelöst. Mit einer Kündigung geben Sie nur bekannt, dass Sie einen laufenden Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt beenden möchten.
Das gesetzliche Rücktrittsrecht bzw. Widerrufsrecht gilt jedenfalls für Ihre Bestellungen bei Online-Shops mit Sitz in der EU. Aber auch wenn ein Onlineshop mit Sitz außerhalb der EU seine Tätigkeit auf Österreich ausrichtet, können Sie sich auch auf das Rücktrittsrecht (= Widerrufsrecht) berufen.
Die Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts beträgt 14 Tage. Beim Warenkauf beginnt diese Frist grundsätzlich ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie die Ware tatsächlich erhalten haben. Handelt es sich um eine Dienstleistung, beginnt die Frist ab dem Vertragsabschluss zu laufen. Es reicht, wenn Sie die Rücktrittserklärung innerhalb der 14 Tage absenden.
Sie können Ihren Rücktritt (= Widerruf) vollkommen formlos (zum Beispiel per E-Mail oder Telefon) erklären und müssen auch keine Gründe für Ihren Rücktritt (= Widerruf) angeben. Es empfiehlt sich aus Beweisgründen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Es ist aber jedenfalls keine Unterschrift notwendig.
Sie müssen bei Ihrer Bestellung umfassend und klar über Ihr Rücktrittsrecht (= Widerrufsrecht) informiert werden. Sie müssen diese Information mitsamt einem Muster-Widerrufsformular nach Ihrer Online-Bestellung per E-Mail oder auf Papier erhalten. Wenn Sie nicht ordnungsgemäß informiert werden, verlängert sich die Rücktrittsfrist um bis zu 12 Monate.
Schließen Sie einen Kaufvertrag ab, müssen Sie bei der Bestellung über das Rücktrittsrecht informiert werden. Ist dies nicht der Fall, verlängert sich die Rücktrittsfrist.
Wenn Sie eine Ware online kaufen, dürfen Sie diese zu Hause auspacken und ausprobieren. Sie können auch dann noch vom Vertrag zurücktreten, wenn Sie die Ware dabei beschädigen oder verunreinigen. In diesem Fall müssen Sie allerdings einen Wertersatz bezahlen.
Nach Ihrem Rücktritt (= Widerruf) müssen Sie die bestellte Ware unverzüglich zurücksenden. Die Adresse dafür finden Sie entweder in der Widerrufsbelehrung oder auf einem beigelegten Rücksendeetikett.
Sie müssen das Porto für Rücksendung selbst bezahlen, wenn Sie das Unternehmen bei Ihrer Bestellung auf diese Kosten hingewiesen hat. Ansonsten können Sie vom Unternehmen einen Ersatz der Rücksendekosten oder überhaupt vor ab ein Rücksendeetikett verlangen.
Treten Sie von einem online abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag zurück, muss Ihnen das Unternehmen eventuell nur einen Teil Ihrer Zahlungen oder gar nichts zurückerstatten.
Nicht bei allen online abgeschlossenen Kaufverträgen haben Sie ein gesetzliches Rücktrittsrecht. Kaufverträge über individualisierten Waren oder Gesundheits- und Hygieneprodukte können Sie beispielsweise nicht widerrufen.
Bei manchen Dienstleistungen wäre ein Rücktrittsrecht (= Widerrufsrecht) nicht angebracht bzw. eine Rückabwicklung nicht möglich. Daher besteht bei bestimmten Dienstleistungen kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Diese Ausnahme betrifft beispielsweise Hotelbuchungen oder den Kauf von Konzert- bzw. Veranstaltungstickets.
Bei Verträgen über Freizeitdienstleistungen (z.B. Tickets oder Hotelbuchungen) besteht kein Rücktrittsrecht. Verträge über soziale oder gesundheitliche Dienstleistungen sind weitere Beispiele, bei denen Sie generell kein Rücktrittsrecht haben. Es gibt aber noch mehr Ausnahmen.
Ja, Sie können grundsätzlich auch Verträge über online erbrachte Dienstleistungen (zum Beispiel die Mitgliedschaft bei einer Dating-Plattform) innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
Bei Downloads von Apps, Computerspielen usw. haben Sie kein gesetzliches Rücktrittsrecht (= Widerrufsrecht), wenn Sie zuvor auf den Verlust des Rücktrittsrechts hingewiesen worden sind (§ 18 Abs 1 Z 11 FAGG).
Nein. Hotelbuchungen fallen in die Ausnahmebestimmungen zu „Freizeitdienstleistungen“. Hier besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht (= Widerrufsrecht).
Ob ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht, hängt von der Art des Vertragsabschlusses ab. Die Art der Übergabe (Versendung oder Ladenabholung) ist irrelevant.
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