Im Fall des Rücktritts (= Widerrufs) müssen Sie das Porto für Rücksendung selbst bezahlen, wenn Sie das Unternehmen bei Ihrer Bestellung auf diese Kosten hingewiesen hat. Ansonsten können Sie vom Unternehmen einen Ersatz der Rücksendekosten oder überhaupt vorab ein Rücksendeetikett verlangen.
Das Unternehmen muss Sie bei der Bestellung über Ihre Pflicht zur Tragung der Kosten für die Rücksendung der Ware im Fall Ihres Rücktritts informieren. Wenn die Ware aufgrund ihrer Beschaffenheit üblicherweise nicht auf dem Postweg versendet wird, muss Sie das Unternehmen auch über die Höhe der Rücksendungskosten informieren. Sie finden den Hinweis zu Ihrer Kostentragungspflicht meistens in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens oder bei den Bestimmungen zum Rücktrittsrecht. Wenn Sie das Unternehmen allerdings nicht über eine Kostentragungspflicht informiert hat, müssen Sie die Rücksendekosten nicht bezahlen.
Tipp: Viele Online-Shops übernehmen die Rücksendekosten, um KundInnen anzulocken. Informieren Sie sich vor Ihrer Bestellung, wer im Fall des Rücktritts die Rücksendekosten trägt.
Hat das Unternehmen sich bereit erklärt die Ware abholen zu lassen, dann müssen Sie die Ware nur zur Abholung bereithalten. In diesem Fall sind Sie für die Kosten der Rücksendung nicht verantwortlich.
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