Die Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts (= Widerrufsrechts) beträgt 14 Tage. Beim Warenkauf beginnt diese Frist grundsätzlich ab dem Zeitpunkt zu laufen, in dem Sie die Ware tatsächlich erhalten haben. Handelt es sich um eine Dienstleistung, beginnt die Frist ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu laufen. Es reicht, wenn Sie Ihre Rücktrittserklärung innerhalb der 14 Tage absenden.
Bei Warenbestellungen haben Sie ab dem Zeitpunkt, in dem Sie die Ware in Händen halten, 14 Tage lang Zeit, um vom Kaufvertrag zurückzutreten. Wurde Ihre Ware an die Nachbarin abgegeben oder ein Abholschein hinterlegt, beginnt die Frist noch nicht zu laufen – außer Sie haben bei der Post bekannt gegeben, dass Sie eine Abstellgenehmigung erteilen oder eine Ersatzzustellung genehmigen. Nähere Infos zu Problemen bei der Zustellung finden Sie hier.
Achtung: Eine Rechnung kann trotz 14-tägiger Rücktrittfrist bereits fällig sein. Die Rücktrittsfrist stellt keinen Zahlungsaufschub dar.
Sie können den Rücktritt auch unmittelbar nach einer Bestellung wirksam erklären, also bevor Sie überhaupt die Ware erhalten haben. Wenn die Ware bereits auf dem Weg zu Ihnen ist und Sie nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder der Widerrufsbelehrung des Unternehmens die Rücksendekosten zu tragen haben, müssen Sie sich allerdings bei der Rückzahlung des Kaufpreises die Portokosten der Rücksendung abziehen lassen.
Bei Verträgen über Dienstleistungen oder Online-Mitgliedschaften (zum Beispiel bei Handwerkerverträgen oder Partnervermittlungsverträgen) beginnt die Rücktrittsfrist ab dem Zeitpunkt zu laufen, in dem Sie den Vertrag abgeschlossen haben. Hier kann die Rücktrittsfrist also bereits abgelaufen sein, bevor die Dienstleistung überhaupt erbracht wurde. Das Rücktrittsrecht besteht nicht nur beim erstmaligen Vertragsabschluss. Sie können sich auch bei einer online vereinbarten Verlängerung eines befristeten Vertrages oder bei einer online vereinbarten inhaltlichen Änderung eines bestehenden Vertrags auf Ihr gesetzliches Rücktrittsrecht stützen und vom verlängerten oder geänderten Vertrag zurücktreten (EBRV 89 BlgNR XXV. GP 34).
Es gibt noch andere Situationen, in denen die gesetzliche Rücktrittsfrist besonders geregelt ist:
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