In welcher Sprache wird das Schlichtungsverfahren durchgeführt?

Verhandlungs- und Kommunikationssprache ist grundsätzlich Deutsch. Bei Zustimmung der Schlichtungsstelle kann ausnahmsweise auch, zusätzlich oder stattdessen, eine andere Sprache als Verhandlungssprache gewählt werden.

Letzte Änderung: 20.05.2021