Welche Kosten verursacht das Schlichtungsverfahren der Internet Ombudsstelle?

Keine! Lediglich die eigenen Kosten trägt jede Vertragspartei selbst.

Solange die Internet Ombudsstelle aus öffentlichen Mitteln (Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und Bundesarbeitskammer, AK) gefördert wird, weil erfolgreiche Einigungs- und Schlichtungsverfahren öffentliche Stellen entlasten, ist das Verfahren kostenfrei.

Letzte Änderung: 20.05.2021