Keine! Lediglich die eigenen Kosten trägt jede Vertragspartei selbst.
Solange die Internet Ombudsstelle aus öffentlichen Mitteln (Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und Bundesarbeitskammer, AK) gefördert wird, weil erfolgreiche Einigungs- und Schlichtungsverfahren öffentliche Stellen entlasten, ist das Verfahren kostenfrei.
Letzte Änderung: 20.05.2021