Die Bearbeitung einer Beschwerde durch die Internet Ombudsstelle kann abgelehnt werden, wenn:
- Die Beschwerde mutwillig oder schikanös ist.
- Die Beschwerde von einer AS-Stelle iSd § 4 AStG oder einem Gericht behandelt wird oder bereits behandelt worden ist.
- VerbraucherInnen die Beschwerde nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr ab dem Zeitpunkt, zu dem sie die Beschwerde beim Unternehmen vorgebracht haben, bei der AS-Stelle eingereicht haben.
- Die Behandlung der Streitigkeit den effektiven Betrieb der Schlichtungsstelle ernsthaft beeinträchtigen würde.
- VerbraucherInnen in der Beschwerde nicht glaubhaft machen, dass eine Einigung mit dem Unternehmer versucht wurde oder diesen Versuch nicht binnen einer von der AS-Stelle gesetzten und angemessenen Frist nachweislich nachholt.