Mit dem Inkrafttreten der entsprechenden Bestimmungen des AStG (Alternative-Streitbeilegung-Gesetz) am 9.1.2016 bietet die Internet Ombudsstelle als staatlich anerkannte Schlichtungsstelle - neben ihrer bisherigen Schlichtungs-, Präventions- und Beratungstätigkeit - ein den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes neues Schlichtungsverfahren für KonsumentInnen an.
Das, den gesetzlichen Vorgaben des Alternative-Streitbeilegung-Gesetzes entsprechende, AStG-Schlichtungsverfahren unterscheidet sich vom Standard-Verfahren primär hinsichtlich seines Anwendungsbereichs. Es steht grundsätzlich KonsumnentInnen mit Wohnsitz innerhalb des EWR zur Verfügung, wenn diese eine Beschwerde gegen einen Online-Anbieter mit Sitz in Österreich haben.
Beschwerdefälle die nicht vom Anwendungsbereich des AStG erfasst werden unterliegen den vereinfachten Regeln der Verfahrensrichtlinien für das Standard-Verfahren. Dazu zählen etwa Beschwerden gegen Unternehmen aus dem EU-Ausland sowie Beschwerden im Bereich Datenschutz, Persönlichkeits- oder Urheberrecht im Internet.
Letzte Änderung: 18.07.2024