Ausgehend von den Erfahrungen der Internet Ombudsstelle ist mit einer Verfahrensdauer von ungefähr 3 bis 5 Wochen zu rechnen. Die Länge eines Schlichtungsverfahrens hängt jedoch stark von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.
Das Ergebnis des Verfahrens ist den Parteien binnen 90 Tagen nach Eingang der vollständigen Beschwerde schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger unter Darlegung der Gründe mitzuteilen.
Bei hochkomplexen Streitigkeiten kann die Schlichtungsstelle die Frist verlängern. Darüber sind die Parteien zu informieren.
Letzte Änderung: 20.05.2021