Das Schlichtungsverfahren selbst hat keine Nachteile.
Allerdings müssen die Vertragsparteien unter Umständen trotz Beginn des Schlichtungsverfahrens beachten, dass Verjährungsfristen bzw. sonstige Fristen weiter laufen und nicht von dem Schlichtungsverfahren gehemmt werden. Von Bedeutung ist insbesondere die Rücktrittfrist von 14 Tagen bei Online-Vertragsabschlüssen, die von den KonsumentInnen beachtet werden muss.
Letzte Änderung: 20.05.2021