Kann man sich im Verfahren vertreten lassen?

Der bzw. die BeschwerdeführerIn und der bzw. die BeschwerdegegnerIn können sich in jedem Stadium des Verfahrens von einem Rechtsbeistand oder einer anderen Vertrauensperson vertreten lassen oder diese beiziehen. Diese hat die Befugnis zur Vertretung nachzuweisen.

Letzte Änderung: 20.05.2021