Ist die Teilnahme am Schlichtungsverfahren freiwillig?

Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist für beide Verfahrensparteien freiwillig, soweit sich diese nicht (etwa durch einen Vertrag), zur Teilnahme verpflichtet haben.

Die Parteien haben die Möglichkeit das Verfahren jederzeit abzubrechen

Unternehmen, die mit dem Österreichischen E-Commerce-Gütezeichen zertifiziert sind, sind vertraglich zur Teilnahme am Verfahren verpflichtet. Eine Liste der zertifizierten Online-Shops finden Sie hier.

Letzte Änderung: 20.05.2021