Welche Auswirkungen haben Schlichtungsverfahren auf die Verjährung?

Rechtsansprüche haben Verjährungsfristen. Das bedeutet, nach Ablauf der Verjährungsfrist kann ein Anspruch vom Gläubiger gegenüber dem Schuldner nicht mehr durchgesetzt werden. Das Einbringen einer Beschwerde und die gehörige Fortsetzung eines Schlichtungsverfahrens hemmen Anfang und Fortlauf der Verjährung sowie sonstiger Fristen zur Geltendmachung der vom Verfahren betroffenen Rechte und Ansprüche. Dies gilt nur, wenn die angerufene Schlichtungsstelle auch zuständig ist. Das heißt konkret: wenn ein Schlichtungsverfahren läuft, wird die Verjährung in dieser Sache pausiert. Die Rechtsansprüche können während einem laufenden Schlichtungsverfahren also nicht verjähren.

Letzte Änderung: 20.05.2021