Nach welchen Grundsätzen erfolgt das Schlichtungsverfahren bei der Internet Ombudsstelle?

Die außergerichtliche Streitschlichtung im Standard-Verfahren bei der Internet Ombudsstelle richtet sich nach den Empfehlungen der EU-Kommission über die Grundsätze für an der einvernehmlichen Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten beteiligte außergerichtliche Einrichtungen. Die entsprechenden Informationen sind auf der Website der EU-Kommission zu finden.

Der Ablauf des Schlichtungsverfahrens ist in den Verfahrensrichtlinien für das Standard-Verfahren bei der Internet Ombudsstelle geregelt.

Letzte Änderung: 20.05.2021