Was ist der Unterschied zwischen dem AStG-Schlichtungsverfahren und dem Standard-Verfahren?

Mit dem Inkrafttreten der entsprechenden Bestimmungen des AStG (Alternative-Streitbeilegung-Gesetz) am 9.1.2016 bietet die Internet Ombudsstelle als staatlich anerkannte Schlichtungsstelle - neben seiner bisherigen Schlichtungs-, Präventions- und Beratungstätigkeit - ein den Vorgaben des AStG entsprechendes neues Schlichtungsverfahren für KonsumentInnen an.

Das, den gesetzlichen Vorgaben des Alternative-Streitbeilegung-Gesetzes entsprechende, AStG-Schlichtungsverfahren unterscheidet sich vom Standard-Verfahren vor allem hinsichtlich seines Anwendungsbereichs. Es steht grundsätzlich KonsumentInnen mit Wohnsitz innerhalb des EWR zur Verfügung, wenn diese eine Beschwerde gegen Online-AnbieterInnen mit Sitz in Österreich haben.

Beschwerdefälle die nicht vom Anwendungsbereich des AStG erfasst werden unterliegen den vereinfachten Regeln der Verfahrensrichtlinien für das Standard-Verfahren. Dazu zählen etwa Beschwerden gegen Unternehmen aus dem EU-Ausland sowie Beschwerden im Bereich Datenschutz, Persönlichkeits- oder Urheberrecht im Internet.

Letzte Änderung: 20.05.2021