Sie haben einen Vertrag über das Internet abgeschlossen und wollen ihn rückgängig machen? Meist können Sie von einem online abgeschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen kostenlos zurücktreten. Manchmal sogar länger!
Das gesetzliche Rücktrittsrecht (= Widerrufsrecht) gibt Ihnen das Recht, aus einem online abgeschlossenen Vertrag mit einem Unternehmen innerhalb von 14 Tagen auszusteigen. Sie müssen für Ihren Rücktritt keine Gründe angeben. Das Rücktrittsrecht gilt sowohl für Kaufverträge als auch Dienstleistungsverträge.
In bestimmten Fällen haben Sie kein Widerrufsrecht. Das betrifft zum Beispiel Waren, bei denen eine Rückgabemöglichkeit nicht fair wäre. Kein Widerrufsrecht gibt es auch bei bestimmten Dienstleistungen. Außerdem kann das Widerrufsrecht in manchen Fällen frühzeitig erlöschen.
Grundsätzlich haben Sie auch beim Kauf digitaler Produkte ein Widerrufsrecht. Dieses Widerrufsrecht kann jedoch mit dem Download des digitalen Inhalts oder dem Zugang zum digitalen Inhalt frühzeitig erlöschen.
Wenn Sie ein Produkt online kaufen, dürfen Sie es zu Hause ausprobieren. Sie können auch dann noch vom Vertrag zurücktreten, wenn Sie die Ware dabei beschädigen oder verunreinigen. In diesem Fall müssen Sie allerdings einen Wertersatz bezahlen.
Das gesetzliche Rücktrittsrecht (= Widerrufsrecht) gilt jedenfalls für Ihre Bestellungen bei Onlineshops mit Sitz in der EU. Aber auch wenn ein Onlineshop mit Sitz außerhalb der EU seine Tätigkeit auf Österreich ausrichtet, können Sie sich auch auf das Rücktrittsrecht berufen.
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Sie geben zunächst eine Beschwerde auf unserer Website ein. Wenn wir für Ihre Beschwerde zuständig sind, leiten wir Ihre Beschwerde mitsamt aller Unterlagen an das Unternehmen (den Beschwerdegegner) weiter und führen ein für beide Seiten kostenloses Streitbeilegungsverfahren durch. Wenn wir für Ihre Beschwerde nicht zuständig sind, informieren wir Sie darüber, wie Sie weiter vorgehen können.
Nicht jede Beschwerde führt zu einem Schlichtungsverfahren. Manchmal lehnt das Unternehmen die Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren ab oder ist nicht erreichbar. In diesem Fall erhalten Sie von uns jedenfalls eine Antwort und einen Rat, wie Sie weiter vorgehen können (Fixe Schritte).
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Wenn wir ein Schlichtungsverfahren einleiten, kommt es zu weiteren Schritten (Optionale Schritte). Wir versuchen dabei eine Einigung zwischen Ihnen und dem Unternehmen zu vermitteln und können dazu auch Lösungsvorschläge machen.
Wir fordern das Unternehmen auf, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Dafür leiten wir Ihre Beschwerde und Ihre Unterlagen an das Unternehmen weiter und ersuchen das Unternehmen dazu Stellung zu nehmen.
Das Unternehmen prüft den Fall und nimmt Stellung zu Ihrer Beschwerde. Sieht das Unternehmen Ihre Beschwerde als begründet an, wird es eine Lösung anbieten (z. B. die Ware austauschen oder den Kaufpreis zurückerstatten). Sieht das Unternehmen Ihre Beschwerde als unberechtigt an, wird es seinen Standpunkt darlegen und eventuell eine Lösung anbieten.
Wir leiten Ihnen die Stellungnahme und eventuell den Lösungsvorschlag des Unternehmens weiter und bitten Sie dazu Stellung zu nehmen. Wir versuchen das Problem zu identifizieren, rechtlich einzuordnen und eine Einigung zwischen den Parteien zu vermitteln. Dafür sind eventuell noch weitere Stellungnahmen beider Parteien notwendig.
Im Idealfall einigen sich die Parteien auf eine Lösung des Problems. Kommt es zu keiner Einigung, machen wir eventuell einen Vorschlag zur Lösung des Problems (Lösungsvorschlag). Ein solcher Lösungsvorschlag ist mit einem Urteil in einem Gerichtsverfahren vergleichbar.