Viele Online-Shops bieten die Zahlungsart Klarna an. Hinter diesem Begriff verbergen sich unterschiedliche Zahlungsoption ("In bis zu 30 Tagen bezahlen", "Ratenkauf", "Sofort bezahlen" usw), wobei die Zahlung stets über den schwedischen Zahlungsdienstleister Klarna abgewickelt werden. Wenn es bei Ihrer Bestellung zu Problemen kommt und Sie die Zahlungsart "Klarna" gewählt haben, können Sie den Klarna Käuferschutz in Anspruch nehmen. Wenn Klarna Ihren Anspruch auf Käuferschutz als berechtigt ansieht, kann Ihre Rechnung storniert oder eine Rückbuchung durchgeführt werden.
Es gibt bestimmte Fälle, die Sie über den Klarna Käuferschutz reklamieren können. So können Sie den Käuferschutz in Anspruch nehmen, wenn Sie ein Produkt gar nicht erhalten haben oder aber das erhalten Produkt erheblich von der Beschreibung in der Beschreibung abweicht. Wenn Sie einen Produkt retournieren und dies mit gültiger Sendungsverfolgung bei Klarna melden, wird Klarna "Ihre Zahlung für 21 Tage pausieren", damit der Onlineshop Ihre Retoure bearbeiten kann.
Beispiele für geeignete Käuferschutz-Fälle:
Wenn Sie etwas von einer Privatperson gekauft haben, können Sie den Klarna Käuferschutz jedoch nicht in Anspruch nehmen.
Um den Klarna Käuferschutz in Anspruch zu nehmen, müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein:
Wenn Sie einen Antrag auf Käuferschutz stellen, wird Ihnen Klarna normalerweise einen Zahlungsaufschub gewähren, wenn Sie den Kaufpreis erst noch bezahlen müssen ("In bis zu 30 Tagen bezahlen"). Klarna wird im Rahmen der Untersuchung Ihres Kauferschutzantrags von Ihnen oder vom Onlineshop gegebenenfalls Nachweise (z. B. Nachweis bzw. Trackingnummer über die Lieferung des Pakets oder über die Rücksendung oder Fotos der fehlerhaften Ware) anfordern. Klarna entscheidet auf Grundlage der Anspruchsvoraussetzungen und der zur Verfügung gestellten Informationen nach eigenem Ermessen, ob Sie nach der Käuferschutzrichtlinie anspruchsberechtigt sind. Je nach Ausgang der Untersuchung wird Ihre Rechnung storniert bzw. bereits bezahlte Beträge zurückerstattet oder die Pausierung der Rechnung aufgehoben.
Folgende Fälle können beispielsweise nicht über den Klarna Käuferschutz reklamiert werden:
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Letzte Änderung: 11.11.2025