Mittlerweile können Sie sehr oft auch mit „Google Pay“ und „Apple Pay“ bezahlen. Die Bezahlung darüber ist sehr komfortabel, weil Sie die Zahlung einfach über Ihr Smartphone freigeben können.
Apple Pay und Google Pay sind sogenannte "Pass-Through Digital Wallet". Dabei werden Kreditkarten- oder Debitkartendaten in digitale Tokens umgewandelt ("tokenisiert") und als Tokens auf Ihrem Gerät hinterlegt. Apple und Google agieren dabei nur als technischer Vermittler (im Gegensatz zu einem "Staged Digital Wallet Operator" wie "PayPal" oder "Amazon Pay").
Beim Bezahlen mit Apple Pay oder Google Pay werden einfach nur Ihre Kartendaten an die Zahlstelle weitergeleitet und der Kartenanbieter führt die Transaktion für Sie aus. Das Geld fließt nicht über Google oder Apple, sondern die Zahlung läuft direkt über Ihr Kartenkonto. Es wird also kein Geldguthaben (e-Geld) bei Apple oder Google gepeichert. Apple und Google speichern lediglich die digitale Tokens der Kartendaten. Google kann aber natürlich über die Zahlungsströme sehr viel über die Nutzer:innen von Google Pay erfahren und entsprechende Kundenprofile aufbauen bzw. verfeinern ("Was bedeutet Profiling?").
Ein Vorteil von „Google Pay“ und „Apple Pay“ ist, dass Sie damit auch ohne Karte im Geschäft mit Ihrem Smartphone oder Ihrer Smartwatch bezahlen können („Mobile Payment“). Wie bei einer herkömmlichen Kartenzahlung legen Sie dabei Ihr Smartphone oder Ihre Smartwatch auf einen Zahlungs-Terminal. Dabei müssen Sie sich über Fingerabdruck oder Gesichtserkennung („Face-ID“) auf Ihrem Smartphone bzw. Ihrer Smartwatch authentifizieren.
Zur Nutzung von „Google Pay“ und „Apple Pay“ müssen Sie ein Apple- oder Google-Konto haben und darin ihre Kreditkarten- oder Debitkarten hinterlegen. Außerdem können Sie darin auch ihre Lieferadresse und teilweise auch Ihre Kundenkarten speichern. Daraufhin können Sie bei teilnehmenden Online-Shops und Apps „Google Pay“ beziehungsweise „Apple Pay“ als Zahlungsart auswählen und auf diese Weise bezahlen, ohne zusätzlich ihre Kreditkartendaten oder Lieferadresse eingeben zu müssen. Zudem kann die Zahlung zum Beispiel durch einen Fingerabdruck oder Gesichtsscan („Face ID“) authentifiziert werden.
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Letzte Änderung: 17.11.2025