Im Hintergrund einer Zahlung mit Kreditkarte erteilen Sie einen Auftrag an Ihr Kreditkartenunternehmen („Issuer“), dass es eine Zahlung an das Kreditkartenunternehmen des Unternehmens („Acquirer“) ausführen soll. Dies geschieht durch die Freigabe ("Autorisierung") der Zahlung über eine Website bzw. App. Das Unternehmen hinter der Webseite bzw. App leitet Ihren Zahlungsauftrag an Ihr Kreditkartenunternehmen („Issuer“) weiter und erhält eine Rückmeldung, ob die Zahlung mit Ihrer Kreditkarte durchgeführt werden kann. Der konkrete Zahlungsvorgang wird im Unterschied zur SEPA-Lastschrift von Ihnen selbst – und nicht vom Zahlungsempfänger – ausgelöst (eine "über den Zahlungsempfänger" ausgelöste Zahlung).
Bei der Kreditkartenzahlung müssen Sie Ihre Identität mit einer „starken Kundenauthentifizierung“ (2-Faktor-Authentifizierung) nachweisen bzw. die Zahlung auf diese Weise freigeben. Die Eingabe der auf Ihrer Kreditkarte aufgedruckten Daten (Kreditkartennummer, Gültigkeitsdauer, Prüfzahl usw.) ist nicht ausreichend. Stattdessen müssen Sie eine Zahlung mit zwei Faktoren (aus den Kategorien Besitz, Wissen und Inhärenz) freigeben ("Was ist eine starke Kundenauthentifizierung?"). Zum Beispiel müssen Sie zusätzlich zu den Kreditkartendaten noch ein Passwort (Kategorie: Wissen) und eine Push-TAN (Kategorie: Besitz) eingeben, um sich zu authentifizieren und eine Zahlung zu autorisieren. Grundsätzlich ist Ihr Kreditkartenunternehmen bei elektronischen Zahlungen verpflichtet, eine starke Kundenauthentifizierung von Ihnen zu verlangen (§ 87 Abs 1 Z 2 ZaDiG 2018).
Die Kreditkartenzahlung läuft über mehrere Akteure im Rahmen einer Kreditkartenorganisation. Es sind genau genommen die folgenden Vertragsverhältnisse zu unterscheiden:
Bei Problemen mit Ihrer Kreditkarte ist das kartenausgebende Unternehmen ("Issuer") Ihr direkter Ansprechpartner. Wenn Sie also Ihre Kreditkarte sperren oder die Rückbuchung eines zu Unrecht abgebuchten Betrags verlangen wollen (siehe "Kann ich eine Kreditkartenzahlung rückbuchen lassen?"), müssen Sie sich an jenes Unternehmen wenden, das die Kreditkarte ausgegeben hat. „Visa“, „MasterCard“, „American Express“ und „Diners Club“ sind Kreditkartenorganisationen.
Zwischen der Kreditkartenorganisation und dem:der Karteninhaber:in ist nicht immer ein Kreditkarteninstitut dazwischengeschaltet. Während die Kreditkartenorganisationen „Visa“ und „MasterCard“ die Kreditkarten nur über Banken oder Kreditkartenunternehmen ausstellen, geben „American Express“ und „Diners Club“ Kreditkarten direkt an ihre Kunden aus. Im Fall von "Visa" und "Mastercard" müssen Sie sich also an das kartenausgebende Unternehemen bzw. Ihr Kreditkarteninstitut wenden (z. B. Ihre Bank, PayLife, CardComplete usw.) wenden. Im Fall einer „American Express“- und „Diners Club“-Kreditkarte können Sie sich direkt an „American Express“ und „Diners Club“ wenden.
Weitere Fragen und Antworten?
Sie suchen weitere Fragen und Antworten (FAQs) zum Thema "Bezahlen im Internet"? Sie haben eine andere Frage?
Letzte Änderung: 12.03.2026