Beim „Zahlen per Handyrechnung“ wird die Bezahlung des Kaufpreises über den Mobilfunkanbieter abgewickelt. Der Kaufpreis wird Ihnen mit der Handyrechnung in Rechnung gestellt . Diese Zahlungsart wird zum Beispiel im Google Playstore und im Apple App Store angeboten.
Wenn Sie einen Mobilfunkvertrag bei einem der drei österreichischen Mobilfunkanbieter A1, Drei und Magenta haben, können Sie die Zahlungsmethode "Zahlen per Handyrechnung" nutzen. Diese Zahlungsmethode wird auch als "Direct Carrier Billing" bezeichnet. Sie wird vor allem für den Kauf digitaler Produkte (z. B. In-App-Käufe, Spiele, Musik, Filme, E-Books oder elektronische Tickets) genutzt. Aber auch Spenden an gemeinnützige Organisationen können so abgerechnet werden. Sie können diese Zahlungsart auch in den App Stores nützen. Die Zahlungsart ist besonders für solche Nutzer:innen interessant, die über keine Kreditkarte verfügen (z. B. Kinder).
Beim "Zahlen per Handyrechnung" können maximal € 50,- pro Kauf und € 300,- pro Monat abgerechnet werden. Der Netzbetreiber kann aber auch niedrigere Limits festlegen. Der Mobilfunkanbieter stellt die Beträge mit der Handy-Abrechnung in Rechnung ("Dienste von Drittanbietern"). Die Käufe und Abonnements können meist im Kundenbereich des Mobilfunkanbieters eingesehen und verwaltet werden. Hier können Sie die Möglichkeit "Zahlen per Handyrechnung" auch sperren. Bei Prepaid-Tarifen funktioniert "Zahlen per Handyrechnung" normalerweise nicht.
Es gibt unterschiedliche Wege, über die Sie mit "Zahlen per Handyrechnung" bezahlen können.
Die Zahlungsart "Zahlen per Handyrechnung" ist keineswegs unseriös. Leider nützen aber auch unseriöse Anbieter diesen leichten Zahlungsvorgang und verleiten Nutzer:innen dazu, unbewusst Abos abzuschließen. Wenn in kostenlosen Apps etwa ein Werbebanner eingeblendet wird, kann ein Klick darauf schon ungewollte Rechnungsbeträge auf Ihrer Mobilfunkrechnung zur Folge haben. Denn beim WAP-Billing (siehe oben) kann der Zahlungsvorgang durch das Drücken eines Buttons auf der Website oder in der App ausgelöst werden. Auch wenn Sie aufgefordert werden, auf einer Website Ihre Telefonnummer angeben, um einen Code zur Konto-Aktivierung zu erhalten, kann ein ungewolltes WEB-Billing (siehe oben) dahinter stecken. Mit der Eingabe des Codes kann nämlich ohne Ihr Wollen irgendein Premium-Abonnement aktiviert werden, das über die Handyrechnung abgerechnet wird.
Wenn Sie unbekannte Rechnungsposten auf Ihrer Handy-Rechnung entdecken, sollten Sie die diesbezüglichen Rechnungsposten reklamieren und einen formellen Rechnungseinspruch bei Ihrem Mobilfunkanbieter erheben. Führen Sie sämtliche Rechnungsposten an, die die auf die ungewollten Bestellungen (zB In-App-Käufe, Abos etc.) zurückzuführen sind. Wenn Ihr Rechnungseinspruch erfolglos bleibt, können Sie bei der Telekom-Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) ein Beschwerde einbringen und einen Aufschub der Fälligkeit der Rechnung beantragen. Die Telekom-Schlichtungsstelle leitet darauf ein Schlichtungsverfahren mit Ihrem Mobilfunkanbieter ein und versucht eine Lösung zu vermitteln.
Wenn Sie vermeiden wollen, dass ungewollte Abbuchungen über Ihre Rufnummer vorgenommen werden, können Sie bei Ihrem Mobilfunkanbieter Zahlungen für Premium- bzw. Drittanbieterdienste sowie Mehrwert-SMS und -Nummer sperren lassen bzw. „Zahlen per Handyrechnung“ deaktivieren.
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Letzte Änderung: 10.03.2023