Wenn Sie einen Betrag überwiesen haben, können Sie diesen grundsätzlich nur dann zurückholen, wenn der:die Zahlungsempfänger:in zustimmt – und auch dann nur mit zusätzlichen Kosten. Nur in seltenen Fällen kann Ihre Bank eine bereits frei gegebene Überweisung noch stoppen.
Im Unterschied zu einer (SEPA-)Lastschrift und zu einer Kreditkartenzahlung können Sie eine Überweisung normalerweise nicht mehr rückgängig machen. Ein überwiesener Betrag lässt sich nur mit Zustimmung des:der Zahlungsempfänger:in zurückbuchen. Ihre Bank wird Ihnen allein für die Anfrage um eine Rückbuchung an die Empfängerbank Gebühren in Rechnung stellen. Nur wenn Sie innerhalb sehr kurzer Zeit (d. h. wenige Stunden) nach Freigabe der Überweisung Ihre Bank kontaktieren, soll es in manchen Fällen noch gelungen sein, eine Überweisung zu stoppen. Wenn eine Überweisung aber bereits ausgeführt wurde, bekommen Sie ihr Geld nicht mehr zurück. Sie sind dann darauf angewiesen, dass Ihnen das Unternehmen den bezahlten Betrag zurücküberweist.
Die fehlende Möglichkeit einer Rückbuchung stellt einen großen Unterschied zwischen einer Überweisung und anderen Abbuchungen dar. Eine Abbuchung in Form einer (SEPA-)Lastschrift kann nämlich binnen acht Wochen ohne Zustimmung des:der Zahlungsempfänger:in rückgängig gemacht werden. Sie müssen dazu einfach Ihre Bank kontaktieren und der Lastschrift widersprechen. Auch eine Kreditkartenzahlung kann unter gewissen Umständen vom Kreditkartenunternehmen zurückgebucht werden ("Chargeback"). Hier haben Sie allerdings kein bedingungloses Recht auf eine Rückbuchung, sondern die Rückbuchung liegt bis zu einem gewissen Grad im Ermessen des Kreditkartenunternehmens ("Kann ich eine Kreditkartenzahlung zurückbekommen?").
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Letzte Änderung: 13.05.2024