Wie erteile ich ein SEPA-Lastschriftmandat?

Bei einer Online-Bestellung oder kostenpflichtigen Anmeldung können Sie ein SEPA-Lastschriftmandat sehr leicht erteilen. Sobald Sie Ihre Kontonummer (IBAN) bei einer Bestellung oder Registrierung angeben, erlauben Sie dem Unternehmen den entsprechenden Betrag von Ihrem Konto abzubuchen (SEPA Lastschriftmandat).

Eine SEPA-Lastschrift darf nur aufgrund eines gültigen „SEPA-Lastschriftmandats“ eingezogen werden. Bei einem SEPA-Lastschriftmandat geben Sie dem Unternehmen die Ermächtigung, bestimmte einmalige oder wiederkehrende Beträge von Ihrem Bankkonto abzubuchen. Gleichzeitig beauftragen Sie Ihre Bank, solche Lastschriften einzulösen. Jede SEPA-Lastschrift ist durch eine Gläubiger-Identifikationsnummer („Creditor-ID“) und eine Mandats-Referenznummer (MRN) gekennzeichnet. Geben Sie bei einer Bestellung ihre Kontonummer (IBAN) bekannt, erteilen Sie damit in der Regel ein solches SEPA-Lastschriftmandat.

Wenn Sie ein SEPA-Lastschriftmandat widerrufen oder kündigen wollen, sollten Sie das Unternehmen kontaktieren, dem Sie das Lastschriftmandat (die Einzugsermächtigung) erteilt haben. Geben Sie dabei Ihre persönlichen Angaben (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail) und Ihre IBAN (Kontonummer) sowie die jeweilige Mandatsreferenz an. Sie können ein SEPA-Lastschriftmandat auch über Ihre Bank sperren lassen, nur wird das abbuchende Unternehmen dann dennoch (vergeblich) versuchen, Beträge von Ihrem Konto einzuziehen. Sie sollte daher primär den Weg über das Unternehmen gehen, um ein SEPA-Lastschriftmandat zu widerrufen.

Achtung! Die Sperre eines Lastschriftmandats bei Ihrer Bank reicht nicht aus, um Ihren Vertrag mit dem Unternehmen zu kündigen oder zu widerrufen.

Die Sperre des SEPA-Lastschriftmandats bei Ihrer Bank ersetzt jedenfalls nicht die Kündigung eines Vertrags. Wenn Sie einen wirksam abgeschlossenen Abo-Vertrag beenden wollen, sollten Sie ihn also jedenfalls kündigen oder (wenn möglich) widerrufen. Eine Sperre das SEPA-Lastschriftmandats bei Ihrer Bank hat keine Auswirkung auf das zugrunde liegende Vertragsverhältnis (d.h. den Abo-Vertrag, die Mitgliedschaft usw.). Sie müssen den Abo-Vertrag bzw. die Mitgliedschaft auf einem eigenem Weg kündigen oder beenden. Ansonsten bleibt die Forderung des Unternehmens nach Bezahlung der Abogebühren bzw. Mitgliedschaftsgebühren bestehen und das Unternehmen wird – wenn es die Beträge nicht von Ihrem Konto einziehen kann – dieses Geld auf einem anderen Weg einfordern.

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Letzte Änderung: 20.03.2024