Ob ein Kaufvertrag bereits durch eine Bestellbestätigung zustande kommt, lässt sich leider nicht generell beantworten. Es hängt davon ab, ob eine Bestellbestätigung aufgrund ihres Inhalts als bloße Bestätigung über den Eingang der Bestellung oder als Annahme des Bestellung verstanden werden muss.
Grundsätzlich gilt: Ein Vertrag kommt immer durch Angebot und Annahme zustande. Bei der Anzeige von Produkten auf der Website eines Online-Shops handelt es sich zunächst nur um eine Einladung an Konsument:innen eine Bestellung beim Onlineshop aufzugeben (ähnlich dem Schaufenster eines Ladengeschäfts). Wenn Sie nun eine Bestellung bei einem Online-Shop aufgeben, stellt dies ein Angebot von Ihnen an den Onlineshop dar, eine bestimmte Ware zu dem angezeigten Preis kaufen zu wollen. Wenn Ihr Angebot vom Onlineshop angenommen wird, kommt ein gültiger Kaufvertrag zwischen Ihnen und dem Unternehmen über das Produkt zu dem angezeigten Preis zustande.
Der Online-Shop kann Ihre Bestellung durch eine Erklärung (z.B. Vertragsbestätigung) annehmen. Ob der Kaufvertrag bereits durch eine Bestellbestätigung zustande kommt, lässt sich leider nicht generell beantworten. Es hängt davon ab, wie die Bestellbestätigung aus Sicht einer/s verständigen Konsument:in im Einzelfall verstanden werden musste. Eine Bestellbestätigung mit dem Wortlaut „Wir haben Ihre Bestellung erhalten und werden diese unverzüglich bearbeiten. Die Annahme Ihrer Bestellung erfolgt erst mit Versendung der Ware.“ ist noch keine Annahme der Bestellung; es kommt damit noch kein Vertrag zustande. Eine Bestellbestätigung mit dem Wortlaut „Wir nehmen Ihre Bestellung dankend an und werden Ihren Auftrag unverzüglich ausführen.“ wird hingegen wohl als Annahme des Angebots verstanden werden müssen, wodurch ein Vertrag zustande kommt.
Der Online-Shop kann Ihre Bestellung andererseits auch durch eine Handlung annehmen. Viele Onlineshops halten in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beispielsweise fest, dass die Bestellung erst durch das tatsächliche Versenden der Ware angenommen wird. Dies ist auch zulässig, sofern das Angebot nicht zuvor schon angenommen worden sein sollte. Die Aufforderung des Online-Shops zur Vorabüberweisung („Vorkasse“ oder „Sofortüberweisung“) wird nämlich ebenso als Annahme Ihrer Bestellung zu verstehen sein. Auch bei einer Zahlung per Kreditkarte oder PayPal kann die konkrete Abbuchung von Ihrer Kreditkarte oder Ihrem PayPal-Konto als eine stillschweigende („konkludente“) Annahme Ihrer Bestellung verstanden werden. Alternativ steht Onlineshops nämlich auch die Möglichkeit offen, den Kaufpreis auf einer Kreditkarte bloß zu reservieren.
Wenn der Onlineshop zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung einen falschen Preis für die Ware angezeigt hat (Preisfehler) und der Kaufvertrag durch eine Annahme Ihrer Bestellung wirksam zustande gekommen ist, kann der Onlineshop Ihre Bestellung nicht ohne weiteres stornieren. Denn der Kaufvertrag ist zunächst einmal wirksam mit dem falschen Preis zustande gekommen. Der Onlineshop kann den Kaufvertrag allerdings wegen Irrtums anfechten, wenn Ihnen der Irrtum des Onlineshops (nämlich der Preisfehler) auffallen musste (z.B. weil es sich offensichtlich um einen Komma-Fehler oder einen Software-Fehler handelte).
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Letzte Änderung: 04.02.2022