Bei Online-Bestellungen spielt die Frage des Bezahlens eine wichtige Rolle. Spätestens wenn es zu Problemen kommt und eine Zahlung rückgängig gemacht werden soll, ist die verwendete Zahlungsart entscheidend.
Wenn Sie eine Kreditkartenzahlung nicht autorisiert haben, muss Ihnen Ihr Kreditkartenunternehmen den abgebuchten Betrag unverzüglich zurückerstatten. in bestimmten Fällen bietet Ihnen das Kreditkartenunternehmen auch sonst eine Rückerstattung an.
Wenn Sie keine Ware oder eine stark abweichende Ware erhalten haben, können Sie den „PayPal-Käuferschutz“ beantragen und so versuchen Ihr Geld wieder zurückzubekommen.
Bei der Zahlungsart „Klarna“ handelt es sich um etwas ähnliches wie ein Kauf auf Rechnung. Dabei können Sie Waren oder Dienstleistungen bestellen und die Rechnung erst später bezahlen. Die Rechnung wird allerdings nicht vom Händler, sondern vom schwedischen Zahlungsdienstleister "Klarna" ausgestellt. Das kann zu Problemen führen.
Um „Google Pay“ oder „Apple Pay“ verwenden zu können, müssen Sie ein Konto bei „Google“ oder „Apple“ haben und dieses mit Ihrer Kreditkarte oder Ihrem Bankkonto verknüpfen. „Google“ beziehungsweise „Apple“ wickeln dann die Zahlung ab.
Bei einer SEPA-Lastschrift haben Sie ein sogenanntes „Recht auf bedingungslose Rückerstattung“. Das bedeutet, dass Sie Ihr Geld innerhalb von acht Wochen zurückholen können, ohne Gründe angeben zu müssen.
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Sie geben zunächst eine Beschwerde auf unserer Website ein. Wenn wir für Ihre Beschwerde zuständig sind, leiten wir Ihre Beschwerde mitsamt aller Unterlagen an das Unternehmen (den Beschwerdegegner) weiter und führen ein für beide Seiten kostenloses Streitbeilegungsverfahren durch. Wenn wir für Ihre Beschwerde nicht zuständig sind, informieren wir Sie darüber, wie Sie weiter vorgehen können.
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Das Unternehmen prüft den Fall und nimmt Stellung zu Ihrer Beschwerde. Sieht das Unternehmen Ihre Beschwerde als begründet an, wird es eine Lösung anbieten (z. B. die Ware austauschen oder den Kaufpreis zurückerstatten). Sieht das Unternehmen Ihre Beschwerde als unberechtigt an, wird es seinen Standpunkt darlegen und eventuell eine Lösung anbieten.
Wir leiten Ihnen die Stellungnahme und eventuell den Lösungsvorschlag des Unternehmens weiter und bitten Sie dazu Stellung zu nehmen. Wir versuchen das Problem zu identifizieren, rechtlich einzuordnen und eine Einigung zwischen den Parteien zu vermitteln. Dafür sind eventuell noch weitere Stellungnahmen beider Parteien notwendig.
Im Idealfall einigen sich die Parteien auf eine Lösung des Problems. Kommt es zu keiner Einigung, machen wir eventuell einen Vorschlag zur Lösung des Problems (Lösungsvorschlag). Ein solcher Lösungsvorschlag ist mit einem Urteil in einem Gerichtsverfahren vergleichbar.
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