Grundsätzlich ja. Die Veröffentlichung Ihres Bildnisses (also eines Fotos oder Videos, auf dem Sie abgebildet sind) erfordert nicht immer Ihre Zustimmung.
Werden Ihre berechtigten Interessen beziehungsweise Ihre datenschutzrechtlichen Geheimhaltungsinteressen nicht verletzt, darf ein Bild von Ihnen in der Regel auch ohne Ihre Zustimmung veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung eines „normalen“ Fotos oder Videos ist daher im Normalfall erlaubt. Jede Bildnisveröffentlichung wird aber im Zweifel einer Interessenabwägung unterzogen. Dabei werden alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt und es wird beurteilt, welche Interessen überwiegen - die der abgebildeten Person, oder die der Person die das Foto aufnimmt und/oder veröffentlicht. Die Internet Ombudsstelle unterstützt Sie bei der Beurteilung.
Das Projekt "Mein Bild im Netz" ist im Rahmen des Zukunftsprogramms der Arbeiterkammern ermöglicht und aus Mitteln des Digitalisierungsfonds der Arbeiterkammern gefördert worden.
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