Das Recht am eigenen Bild gilt bei Videos so wie bei Fotos. Bei Videos ist aber zusätzlich zu beachten, dass die Veröffentlichung der Tonaufnahme eines privaten Gesprächs strafbar ist.
Für Videos gilt grundsätzlich dasselbe wie für Fotos. Es handelt sich ja streng genommen um nichts anderes als um eine sehr schnelle Abfolge von Fotos. Daher sind die Regeln des Rechts am eigenen Bild auch auf Videos anzuwenden.
Eine Besonderheit bei der Veröffentlichung von Videos mit Ton stellt jedoch das „Recht am gesprochenen Wort“ dar. Videos werden in der Regel mit einer Tonspur aufgenommen. Die Veröffentlichung von privaten Gesprächen ohne Zustimmung der anderen Person ist aber verboten. Auch wenn Sie selbst Teil eines solchen privaten Gesprächs unter vier Augen sind - also kein fremdes Gespräch aufnehmen - ist die Veröffentlichung eines Videos von einem solchen Gespräch ohne Zustimmung des Gesprächspartners nach § 120 Abs 2 Strafgesetzbuch strafbar und kann auf Initiative des Gesprächspartners verfolgt werden.
Beispiel: Isabella macht heimlich ein Video mit Ton während eines Vier-Augen-Gesprächs mit ihrer Mathematiklehrerin. Danach veröffentlicht sie das Video auf TikTok. Auch wenn Isabella hier möglicherweise nicht in den Bildnisschutz ihrer Lehrerin eingreift, ist die Aufnahme und Veröffentlichung des Videos strafbar. Denn das Gespräch war nicht für die Öffentlichkeit bestimmt und die Lehrerin hat einer Veröffentlichung des Videos nicht zugestimmt.
Das Projekt "Mein Bild im Netz" ist im Rahmen des Zukunftsprogramms der Arbeiterkammern ermöglicht und aus Mitteln des Digitalisierungsfonds der Arbeiterkammern gefördert worden.
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Letzte Änderung: 30.12.2022