Hat das Recht am eigenen Bild etwas mit Urheberrecht zu tun?

  • Das Recht am eigenen Bild bietet keinen urheberrechtlichen, sondern einen persönlichkeitsrechtlichen Schutz.
  • Das Urheberrecht ist das Recht des Fotografen bzw. der Fotografin (Urheber bzw. Urheberin) über die zulässigen Verwendung und Nutzung des Fotos (seines:ihres Werks) zu bestimmen.
  • Der:Die Urheber:in eines Fotos darf sein:ihr Foto nur dann veröffentlichen, wenn die Rechte einer darauf abgebildeten Person dadurch nicht verletzt werden.

Das Recht am eigenen Bild betrifft die Person, die auf einem Foto oder Video abgebildet ist. Die gesetzliche Grundlage für dieses Recht findet sich in § 78 Urheberrechtsgesetz, obwohl das Recht am eigenen Bild mit dem Urheberrecht (d. h. dem Schutz des geistigen Eigentums) eigentlich nichts zu tun hat.

Recht am eigenen Bild als Persönlichkeitsrecht

Das Recht am eigenen Bild ist ein Persönlichkeitsrecht. Es hat nicht den Schutz eines Werks (z. B. eines Foto oder Videos) als geistiges Eigentum zum Gegenstand, sondern schützt die auf einem Foto oder Video abgebildete Person in ihrer Persönlichkeit. Das Recht am eigenen Bild setzt nicht voraus, dass das Foto oder Video als Werk bzw. geistiges Eigentum urheberrechtlich geschützt ist. Der Schutz des Rechts am eigenen Bild besteht also unabhängig vom urheberrechtlichen Schutz.

Urheberrecht = Schutz des geistigen Eigentums

Das Urheberrecht betrifft hingegen die Rechte der Person, die das Foto bzw. Video gemacht hat (d. h. der Fotografin oder des Fotografen). Diese Person ist Urheber:in des Fotos bzw. Videos und kann über die Nutzung und Verwertung des von ihr erstellten Werks (Foto oder Video) bestimmen. Sie kann darüber entscheiden, wie und wo das Werk veröffentlicht werden darf ("Was ist das Urheberrecht?"). Der:Die Urheber:in kann anderen Personen (gegen Geld) die Erlaubnis (Lizenz) zur Nutzung bzw. Veröffentlichung des erstellten Fotos oder Videos erteilen.

Das Urheberrecht hat zwar nichts mit der abgebildeten Person zu tun. Ein:e Fotograf:in muss gleichwohl bei der Veröffentlichung der von ihm:ihr gemachten Personenfotos darauf achten, dass das Recht am eigenen Bild der abgebildeten Personen nicht verletzt wird. Die berechtigten Interessen der abgebildeten Person(en) müssen gewahrt werden. Ein:e Fotograf:in mag zwar das Urheberrecht an dem Foto haben; trotzdem ist es möglich, dass er:sie mit der Veröffentlichung des Fotos das Recht am eigenen Bild anderer Personen verletzt.

Gefördert im Rahmen des AK Zukunftsprogramms

Das Projekt "Mein Bild im Netz" ist im Rahmen des Zukunftsprogramms der Arbeiterkammern ermöglicht und aus Mitteln des Digitalisierungsfonds der Arbeiterkammern gefördert worden.

Logo der Arbeiterkammer Österreich und Link auf das Portal der Arbeiterkammern Österreichs

Darf ein Foto von mir einfach so veröffentlicht werden?

Erfahren Sie, wann Fotos von Ihnen ohne Zustimmung veröffentlicht werden dürfen und wann Ihr Recht am eigenen Bild verletzt wird. Wichtige Regeln & Beispie...

Wie sieht eine wirksame Zustimmung aus?

Erfahren Sie, wann eine Zustimmung zur Veröffentlichung Ihres Fotos wirksam ist, welche Anforderungen gelten und wie Sie sie widerrufen können.

Muss ich auf dem Foto als Person erkennbar sein?

Erfahren Sie, wann Sie sich auf das Recht am eigenen Bild berufen können, welche Merkmale zur Erkennbarkeit zählen und wann eine Veröffentlichung unzulässi...

Darf ein Video von mir einfach so veröffentlicht werden?

Erfahren Sie, ob es einen Unterschied zwischen Fotos und Videos im Bezug auf das Recht am eigenen Bild gibt und was beim Veröffentlichen von Videos mit Ton...

Was gilt als Veröffentlichung eines Fotos?

Erfahren Sie, wann das Teilen eines Fotos oder Videos als Veröffentlichung gilt und wie das Recht am eigenen Bild bei sozialen Netzwerken und WhatsApp-Grup...

Weitere Fragen und Antworten?

Sie suchen weitere Fragen und Antworten (FAQs) zum Thema "Mein Bild im Netz"? Sie haben eine andere Frage?

Zu allen FAQs Frage stellen

Letzte Änderung: 22.12.2025