Das Recht am eigenen Bild betrifft die Person, die auf einem Foto oder Video abgebildet ist. Die gesetzliche Grundlage für dieses Recht findet sich in § 78 Urheberrechtsgesetz, obwohl das Recht am eigenen Bild mit dem Urheberrecht (d. h. dem Schutz des geistigen Eigentums) eigentlich nichts zu tun hat.
Das Recht am eigenen Bild ist ein Persönlichkeitsrecht. Es hat nicht den Schutz eines Werks (z. B. eines Foto oder Videos) als geistiges Eigentum zum Gegenstand, sondern schützt die auf einem Foto oder Video abgebildete Person in ihrer Persönlichkeit. Das Recht am eigenen Bild setzt nicht voraus, dass das Foto oder Video als Werk bzw. geistiges Eigentum urheberrechtlich geschützt ist. Der Schutz des Rechts am eigenen Bild besteht also unabhängig vom urheberrechtlichen Schutz.
Das Urheberrecht betrifft hingegen die Rechte der Person, die das Foto bzw. Video gemacht hat (d. h. der Fotografin oder des Fotografen). Diese Person ist Urheber:in des Fotos bzw. Videos und kann über die Nutzung und Verwertung des von ihr erstellten Werks (Foto oder Video) bestimmen. Sie kann darüber entscheiden, wie und wo das Werk veröffentlicht werden darf ("Was ist das Urheberrecht?"). Der:Die Urheber:in kann anderen Personen (gegen Geld) die Erlaubnis (Lizenz) zur Nutzung bzw. Veröffentlichung des erstellten Fotos oder Videos erteilen.
Das Urheberrecht hat zwar nichts mit der abgebildeten Person zu tun. Ein:e Fotograf:in muss gleichwohl bei der Veröffentlichung der von ihm:ihr gemachten Personenfotos darauf achten, dass das Recht am eigenen Bild der abgebildeten Personen nicht verletzt wird. Die berechtigten Interessen der abgebildeten Person(en) müssen gewahrt werden. Ein:e Fotograf:in mag zwar das Urheberrecht an dem Foto haben; trotzdem ist es möglich, dass er:sie mit der Veröffentlichung des Fotos das Recht am eigenen Bild anderer Personen verletzt.
Das Projekt "Mein Bild im Netz" ist im Rahmen des Zukunftsprogramms der Arbeiterkammern ermöglicht und aus Mitteln des Digitalisierungsfonds der Arbeiterkammern gefördert worden.
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Letzte Änderung: 22.12.2025