Was hat mein Bild im Netz mit meiner Arbeit zu tun?

  • Öffentlich zugängliche Fotos aus dem privaten Umfeld können sich negativ auf Bewerbungen oder das Arbeitsverhältnis auswirken.
  • Posten Sie beispielsweise eine Freizeitaktivität, während Sie krankgeschrieben sind, kann das arbeitsrechtliche Konsequenzen für Sie haben.
  • Achten Sie darauf, keine vertraulichen Firmendaten, unangemessene Kommentare oder sensible Inhalte online zu teilen.

Auf den ersten Blick ist vielleicht kein Zusammenhang zwischen Ihrem Arbeitsleben und Fotos, die Sie oder Ihre FreundInnen auf sozialen Netzwerken posten, erkennbar. Das eine ist Privatleben, das andere Arbeitsleben. Wenn solche Fotos von Ihnen allerdings öffentlich abrufbar sind, können Sie durchaus auch Auswirkungen auf Ihr Arbeitsleben haben.

Bewerbungsphase

Im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens wird Ihr:e mögliche:r Arbeitgeber:in Informationen über Sie einholen und Sie unter anderem auch googeln. Sie sollten daher vor einer Jobbewerbung prüfen, welche Informationen und Bilder von Ihnen im Netz öffentlich verfügbar sind. Wenn Sie Bilder von sich finden, die ein schlechtes Licht auf Sie werfen könnten, sollten Sie versuchen, diese Bilder vorab zu entfernen oder löschen zu lassen. Befinden sich diese Bilder auf Ihrem Nutzerprofil bei Sozialen Netzwerken, können Sie die Bilder selbst entfernen oder die Privatsphäre-Einstellungen ändern, damit die Bilder nicht mehr öffentlich abrufbar sind.

Beispiel: Finn bewirbt sich für einen neuen Job. Obwohl das erste Vorstellungsgespräch gut gelaufen ist, bekommt er bald darauf eine Absage. Er erkundigt sich bei der Personalabteilung und erfährt, dass seine Bewerbung „nicht in das Gesamtbild gepasst“ hätte. Finn googelt sich selbst und sieht, dass unzählige Fotos vom letzten Junggesellenabend auftauchen, auf dem es wild zugegangen war.

Tipp: Überprüfen Sie Ihren digitalen Fußabdruck aus der Perspektive einer fremden Person! Googeln Sie Ihren Namen, führen Sie eine umgekehrte Bildersuche in der Suchmaschine durch und überprüfen Sie die Privatsphäre-Einstellungen Ihrer Profile in den Sozialen Netzwerken.

Verletzung von Dienstpflichten

Fotos können auch beim Beweis der Verletzung von Dienstpflichten eine Rolle spielen. Wenn Sie Fotos aus dem Krankenstand heraus posten, sollten Sie berücksichtigen, dass diese Fotos möglicherweise für einen größeren Personenkreis zu sehen sind.

Beispiel: Hans postet auf Facebook ein Foto von seinem gemütlichen Freibadausflug. In der Früh hat er sich bei seinem Arbeitgeber jedoch krankgemeldet. Eine Arbeitskollegin sieht das Bild und meldet es dem Arbeitgeber. Daraufhin wird Hans entlassen.

Gefördert im Rahmen des AK Zukunftsprogramms

Das Projekt "Mein Bild im Netz" ist im Rahmen des Zukunftsprogramms der Arbeiterkammern ermöglicht und aus Mitteln des Digitalisierungsfonds der Arbeiterkammern gefördert worden.

Logo der Arbeiterkammer Österreich und Link auf das Portal der Arbeiterkammern Österreichs

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Letzte Änderung: 27.11.2025