Es kommt auf den Einzelfall an. Die Veröffentlichung Ihres Bildnisses (also eines Fotos oder Videos, auf dem Sie abgebildet sind) erfordert jedenfalls nicht immer Ihre Zustimmung.
Ihr Bild darf insbesondere dann nicht veröffentlicht oder verbreitet werden, wenn durch die Veröffentlichung Ihre "berechtigten Interessen" verletzt werden. In der Rechtsprechung der Gerichte haben sich gewisse Leitlinien herausgebildet, in welchen Fällen - sofern Sie einer Veröffentlichung nicht ohnehin zugestimmt haben - von einer Beeinträchtigung Ihrer "berechtigten Interessen" im Sinne des § 78 Urheberrechtsgesetz auszugehen ist:
Außerdem muss die Person, die das Bild veröffentlicht, auch einen gewissen legitimen Zweck mit der Veröffentlichung des Fotos verfolgen. Die Person möchte beispielsweise ein wichtiges Ereignis dokumentieren, die Öffentlichkeit über einen bestimmten Umstand informieren, bestimmte Vorkommnisse zum Zweck der Beweissicherung festhalten, sich mit der Erstellung und Veröffentlichung eines Fotos künstlerisch entfalten oder ähnliche Umstände. Das Foto sollte also nicht einfach nur so zum Spaß oder zur bloßen Belustigung veröffentlicht werden. Letztlich läuft es auf eine Abwägung zwischen den Interessen der anderen Person und Ihren eigenen Interessen am Schutz Ihrer Privatsphäre hinaus.
Wenn Ihre berechtigten Interessen am Schutz Ihrer Privatsphäre nicht verletzt werden und Ihre Interessen auch nicht gegenüber den Interessen der Person, die das Foto veröffentlicht, überwiegen, darf ein Bild von Ihnen auch ohne Ihre Zustimmung veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung eines „normalen“ Fotos oder Videos ist daher im Normalfall erlaubt. Die Internet Ombudsstelle unterstützt Sie jedenfalls bei der Beurteilung, ob Sie sich die Veröffentlichung eines Fotos bzw. Videos gefallen lassen müssen oder nicht.
Die folgenden Beispiele sollen zeigen, in welchen Fällen die Veröffentlichung eines Personenfotos typischerweise verboten ist:
Erich betreibt als Hobby einen Blog über Freikörperkultur (FKK-Blog). Bei einem Ausflug an die Dechantlacke macht er zuerst Fotos von Gustav, der im Rahmen eines langen Gesprächs über Freikörperkultur bereitwillig für Erichs Blog posiert. Später schießt Erich durch das Gebüsch noch ein paar Fotos von Sophie, die sich gerade nackt auf der Wiese sonnt. Am Abend veröffentlicht Erich die Fotos auf seinem FKK-Blog.
Die Fotografin Beate macht ein wunderschönes Porträtfoto von Elvira, auf dem Elvira sehr schön zur Geltung kommt. Als Elvira das Porträtfoto ihren Freunden zeigt, machen diese bewundernde Kommentare. Auch Beate gefällt das Foto sehr gut. Sie beschließt daher, es auf Ihrer Website als Referenzfoto online zu stellen, ohne Elvira zu fragen.
Der Journalist Otto schreibt einen Artikel über die letzte Pro-Palästina-Demonstration. Da er von seinem Fotografen nicht rechtzeitig Bildmaterial von der Demonstration erhält, sucht er ein Bild von einer anderen Demonstration. Er illustriert den Artikel schließlich mit einem Foto von Anatol bei dessen Teilnahme an der Veranstaltung "Solidarität mit Israel" einige Wochen zuvor, weil darauf auch Demonstrationsszenen zu sehen sind.
Das Projekt "Mein Bild im Netz" ist im Rahmen des Zukunftsprogramms der Arbeiterkammern ermöglicht und aus Mitteln des Digitalisierungsfonds der Arbeiterkammern gefördert worden.
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