In den meisten Fällen können Sie gegen unerlaubte Bildveröffentlichungen nur zivilrechtlich vorgehen. Das bedeutet, dass Sie selbst eine Klage bei Gericht einbringen müssen.
Die unerlaubte Veröffentlichung von Bildern oder Videos ist zwar eine unerlaubte Handlung. Trotzdem werden in den meisten Fällen nicht die Polizei oder die Strafverfolgungsbehörden tätig. Meistens haben Sie nur zivilrechtliche Ansprüche gegen diejenigen, die die Bilder veröffentlicht haben. Daher müssen Sie selbst tätig werden und eine Klage bei Gericht einbringen. Nur in gravierenderen Fällen (siehe "In welchen Fällen kann mir die Polizei helfen?") werden die Polizei oder die Strafverfolgungsbehörden den Rechtsverstoß verfolgen.
Manchmal handelt es sich bei unerlaubten Bildveröffentlichungen um eine „üble Nachrede“ (§ 111 Strafgesetzbuch) oder eine „Beleidigung“ (§ 115 Strafgesetzbuch). Auch in diesen Fällen wird die Polizei nicht tätig, da dies Privatanklagedelikte sind. Vielmehr müssen Sie selbst eine Privatanklage einbringen (dazu müssen Sie die Identität der Täterin oder des Täters kennen) und eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beauftragen. Allerdings ist diese Rechtsverfolgung meist schwierig.
Das Projekt "Mein Bild im Netz" ist im Rahmen des Zukunftsprogramms der Arbeiterkammern ermöglicht und aus Mitteln des Digitalisierungsfonds der Arbeiterkammern gefördert worden.
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