Darf ich ein Ticket weiterverkaufen?

Grundsätzlich dürfen Sie ein Ticket natürlich weitergeben oder weiterverkaufen. Teilweise verkaufen Veranstalter allerdings personalisierte Tickets, um den Handel mit Tickets am Schwarzmarkt einzudämmen. Der Käufer des Tickets muss das Ticket dann auf seinen Namen umschreiben lassen.

Manche Konzerte sind so begehrt, dass Tickets dafür innerhalb von Sekunden vergriffen und anschließend für hohe Summen am Sekundärmarkt (Willhaben, Viagogo usw.) gehandelt werden ("Scalping"). Um diesem Problem zu begegnen, verkaufen manche Konzertveranstalter personalisierte Tickets. Einlass bekommt damit nur die Person, die namentlich auf dem Ticket vermerkt ist und sich ausweisen kann. Wenn Tickets personalisiert verkauft werden, muss Sie das Ticketunternehmen beim Kauf über die Personalisierung, das Verfahren zur Umschreibung des Tickets sowie mögliche Kosten einer Umschreibung informieren.

Weitergabe des Tickets

Wenn Sie ein personalisiertes Ticket gekauft haben und diesen auf jemand anderen übertragen wollen, können Sie das Ticket normalerweise bis einige Tage vor der Veranstaltung noch auf die andere Person umschreiben lassen. Das Ticketunternehmen wird für diese Umschreibung auf einen neuen Namen vermutlich bestimmte Gebühren in Rechnung stellen. Wenn Sie umgekehrt von einer anderen Person ein personalisiertes Ticket gekauft haben, sollten Sie von dem:der Verkäufer:in die Mitwirkung bei der Umschreibung des Tickets verlangen. Dazu ist der:die Verkäufer:in des Tickets auch verpflichtet, weil er:sie gewährleistungsrechtlich dafür einstehen muss, dass Sie eine volle Zutrittsberechtigung zum Konzert erhalten.  

Vorsicht bei Kauf von Drittanbietern

Beim Kauf von Tickets über den Sekundärmarkt (z. B. Viagogo) kommt es immer wieder zu dem Problem, dass man Sie nicht nur einen überhöhten Ticketpreis bezahlen, sondern auch ein personalisiertes Ticket erhalten. Sie haben dann normalerweise Schwierigkeiten, das Ticket auf ihren Namen umschreiben zu lassen, weil Sie den ursprünglichen Käüfer des Tickets nicht kontaktieren können. Wenn Sie darüber nicht informiert worden waren, haben Sie theoretisch einen Rückerstattungsanspruch gegen den Verkäufer des Tickets. Leider lässt sich dieser Rückerstattungsanspruch in der Praxis schwer durchsetzen.

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Letzte Änderung: 26.09.2023