Wie hoch dürfen die Stornogebühren sein?

Wenn Sie eine Hotelbuchung nicht kostenlos stornieren können, wird Ihnen das Hotel normalerweise Stornogebühren verrechnen. Diese Stornogebühren müssen vorab vereinbart worden sein und dürfen nicht unangemessen sein.

Bei der Buchung eines Hotels schließen Sie einen Beherbergungsvertrag mit dem Hotel. An diesen Vertrag bleiben Sie normalerweise gebunden, auch wenn sich die Pläne auf Ihrer Seite ändern sollten. Dem Beherbergungsvertrag liegen normalerweise allgemeine Geschäftsbedingungen des Hotels (inklusive Stornoregelungen) zugrunde. Nach den Stornoregelungen des Hotels können Sie eine Buchung üblicherweise stornieren, müssen aber im Gegenzug Stornogebühren bezahlen. Solche Stornogebühren sind eine pauschale Vergütung dafür, dass Sie sich aus dem Beherbergungsvertrag mit dem Hotel lösen können („Reugeld“).

Stornogebühr darf nicht unangemessen hoch sein

Grundsätzlich kann ein Hotel den Zimmerpreis (seinen Werklohn) auch im Fall Ihrer Stornierung verlangen, weil Verträge grundsätzlich einzuhalten sind. Das Hotel muss sich nach § 1168 Abs 1 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) jedoch anrechnen lassen, was sie sich infolge Unterbleibens der Leistung (d.h. der Beherbergung im Hotel) erspart oder durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat. Stornokosten sind ein pauschaler Betrag („Reugeld“), der an die Stelle des trotz Ihrer Stornierung aufrecht bleibenden „Werklohns“ des Hotels (unter Anrechnung der Ersparnisse) tritt (1 Ob 268/03y, Pkt 2.4.).

Zu hohe Stornokosten können gemäß § 879 Abs 3 ABGB unwirksam sein, insbesondere wenn man berücksichtigt, dass sich das Hotel Ersparnisse oder eine alternative Verwertung z. B. durch den Verkauf des Hotelzimmers an eine andere Person) anrechnen lassen muss. Da Sie kaum Einblick haben, ob das Hotel das Hotelzimmer jemand anderem verkaufen konnte, muss es Ihnen nach § 27a Konsumentenschutzgesetz auf Ihre begründete Behauptung darlegen, wieso es sich nichts erspart hat oder das Hotelzimmer nicht anders vergeben konnte. Im Fall einer Klage kann ein Gericht eine unangemessen hohe Stornokosten auch herabsetzen (§ 7 Konsumentenschutzgesetz).

Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006 (AGBH2006)

Im Fall der Buchung bei einem österreichischen Hotel kommen oft die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006 (AGBH2006) zur Anwendung. Nach den AGBH2006 können Sie eine Buchung bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag kostenfrei stornieren. Für Stornierungen bis einen Monat vor dem Ankunftstag werden 40 %, bis eine Woche vor dem Ankunftstag 70 % und in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % des Buchungspreises als Stornokosten festgelegt.

Kann ich mein Flugticket kostenlos stornieren?

Sie haben bei der Buchung eines Flugtickets grundsätzlich kein Widerrufsrecht. Die Fluglinie muss Ihnen aber Steuern und Flughafengebühren zurückerstatten.

Bekomme ich Steuern und Flughafengebühren zurück?

Wenn Sie Ihren Flug stornieren oder einfach nicht antreten, können Sie normalerweise von der Fluglinie die Steuern und Flughafengebühren zurückverlangen.

Kann ich nach der Flugbuchung noch Schreibfehler korrigieren?

Sie haben bei der Buchung eines Flugtickets grundsätzlich kein Widerrufsrecht. Die Fluglinie muss Ihnen aber Steuern und Flughafengebühren zurückerstatten.

Soll ich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?

Eine Reiserücktrittsversicherung dient der Absicherung für einen Stornierungsfall aus unerwarteten Gründen. Der Versicherungsinhalt ergibt sich aus den kon...

Meine Flugzeiten wurden geändert. Muss ich das akzeptieren?

Bei größeren Änderungen können Sie Ihre Buchung jedenfalls stornieren. Werden die Flugzeiten zwei Wochen vor Ihrem Abflug geändert, haben Sie möglicherweis...

Weitere Fragen und Antworten?

Sie suchen weitere Fragen und Antworten (FAQs) zum Thema "Reisen und Tickets"? Sie haben eine andere Frage?

Zu allen FAQs Frage stellen

Letzte Änderung: 05.01.2024