Als eine Pauschalreise bezeichnet man eine Reise, bei der mindestens zwei Reiseleistungen (typischerweise Flug + Hotel) kombiniert und zusammen zu einem Gesamtpreis angeboten werden. Das Besondere an einer Pauschalreise ist, dass der Verkäufer dieser kombinierten Reiseleistungen – der Reiseveranstalter – für die gesamte Reise verantwortlich ist und für Reisemängel einstehen muss.
Eine Pauschalreise wird oft auch unter dem Namen „Kombireise“, „All-inclusive“ oder „Komplettangebot“ angeboten. Im Unterschied zur Individualreise, bei der eine nur eine einzelne Reiseleistung (z. B. ein Flug, ein Hotelaufenthalt usw.) gebucht wird, werden bei der Pauschalreise mehrere Reiseleistungen in einem Paket verkauft.
Bei einer Pauschalreise müssen mindestens zwei (touristische) Leistungen aus unterschiedlichen Kategorien zusammengefasst werden. Typische Reiseleistungen, die im Rahmen einer Pauschalreise kombiniert werden, sind:
Der klassische Fall einer Pauschalreise besteht in der Kombination eines Flugs mit einem Hotel. Hier wird eine Reiseleistung aus der Kategorie "Personenbeförderung" mit einer Reiseleistung aus der Kategorie "Unterbringung" kombiniert.
Bloße Nebenleistungen zu einer anderen Reiseleistung (z. B. der Flughafentransfer, die Bordverpflegung oder die Nutzung des Wellnessbereichs im Hotel) machen eine Reise noch nicht zu einer Pauschalreise. Auch eine mitgebuchte Reiseversicherung stellt keine relevante Reiseleistung dar und wird bei der Beurteilung, ob es sich bei einer Reise um eine Pauschalreise handelt, nicht berücksichtigt (Erwägungsgrund 17 der Pauschalreise-Richtlinie).
Beispiel: Eine Busfahrt in eine bestimmte Stadt zum Zweck des Besuchs eines Musicals stellt eine Pauschalreise dar, weil eine die Reiseleistung der Personenbeförderung (= die Busfahrt) mit einer wesentlichen anderen Dienstleistung (= Besuch des Musicals) kombiniert wird. Die Miete eines Ferienhauses mit bloßen Nebenleistungen (z. B. Zurverfügungstellung von Bettwäsche oder Handtuchreinigung) ist hingegen keine Pauschalreise, weil die Nebenleistungen ein wesensmäßiger Bestandteil der Unterbringung sind.
Wenn die Reiseleistungen in einer der folgenden Buchungssituationen kombiniert werden, handelt es sich um eine Pauschalreise (siehe § 2 Abs 2 Pauschalreisegesetz - PRG):
All diese Buchungssitutionen führen dazu, dass Ihre Reisebuchung als Pauschalreise zu behandeln sind. Es können auch mehrere dieser Buchungssituationen gleichzeitig erfüllt sein. Es macht für die Qualifikation als Pauschalreise keinen Unterschied, ob ein Vertrag oder mehrere Verträge mit demselben oder unterschiedlichen Unternehmen abgeschlossen wurden, solange die Kriterien der Buchungssituation erfüllt sind. Als Pauschalreisevertrag gelten dann alle Verträge über die in der Pauschalreise zusammengefassten Reiseleistungen (§ 2 Abs 3 PRG). Reiseveranstalter ist jenes Unternehmen, der den Gesamtpreis angeboten hat oder die Kundendaten an die weiteren Unternehmer weitergegeben hat (vgl. EuGH C-578/19, Kuoni Travel).
Als "Reiseveranstalter" bezeichnet man den Organisator und Anbieter einer Pauschalreise. Er übernimmt die Verantwortung dafür, dass die Reise so wie geplant verläuft und alle Reiseeistungen so erbracht werden, wie sie in der Reisebestätigung beschrieben werden. Der Reiseveranstalter erbringt die Reiseleistungen im Normalfall nicht selbst, sondern lässt sie von Drittunternehmen (Hotelbetreiber, Fluglinien usw.) durchführen. Diese Drittunternehmen werden auch als „Kooperationspartner“ oder „Leistungsträger“ bezeichnet. Als Reisende:r haben Sie zu diesen Drittunternehmen jedoch keine vertragliche Beziehung, sondern nur zum Reiseveranstalter. Wird eine Reiseleistung mangelhaft oder überhaupt nicht erbracht, können Sie (nur) gegenüber dem Reiseveranstalter vertragliche Ansprüche geltend machen („Probleme auf der Pauschalreise: Was tun?“). Dies ist ein Vorteil, weil es im Allgemeinen leichter ist, seine Rechte gegenüber dem Reiseveranstalter mit Sitz in der EU durchzusetzen als gegenüber einer Fluglinie mit Sitz in den USA oder einem Hotelbetreiber in Übersee.
Viele Reiseveranstalter verkaufen ihre Pauschalreisen auch über Reisevermittler bzw. Online-Reisebüros. Ein Reisevermittler ist allerdings etwas anderes ein Reiseveranstalter. Ein reiner Reisevermittler wird als Makler tätig und stellt nur den Kontakt zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter her. Er „vermittelt“ also Ihre Buchung der Pauschalreise beim Reiseveranstalter als bloßer Mittelsmann. Für viele Konsument:innen ist es oft unklar und auch schwer erkennbar, ob Sie es mit einem Reiseveranstalter oder einem Reisevermittler zu tun haben. Denn oft wird eine Pauschalreise (oder Flug + Hotel) nicht über die Website des Reiseveranstalters, sondern über die Website eines Reisevermittlers bzw. einer Buchungsplattform verkauft. Wenn für Sie nicht erkennbar ist, dass eine Reise nur vermittelt werden soll, kann eine Buchungsplattform bzw. ein (Online-) Reisebüro, die sich zwar selbst als bloßer Reisevermittler sieht, im Ergebnis als Reiseveranstalter zu qualifizieren sein und für Reisemängel haften (siehe RIS-Justiz RS0021651 auch OLG Wien 24.11.2021, 3 R 97/21p).
Bei einer Pauschalreise bezahlen Sie möglicherweise mehr Geld, als wenn Sie ein Hotel und einen Flug selbst auswählen und buchen. Im Fall von Problemen sind Sie bei einer Pauschalreise jedoch in einer angenehmeren Position als bei einer Individualreise.
Es bleibt Ihnen aber jedenfalls selbst überlassen, ob Sie sich für eine Pauschalreise entscheiden oder sich Ihre Reise lieber in Form der Buchung von individuellen Reiseleistungen (z B. Flug, Hotel, Führung, Tauchschule usw.) selbst zusammenstellen wollen.
Weitere Fragen und Antworten?
Sie suchen weitere Fragen und Antworten (FAQs) zum Thema "Reisen und Tickets"? Sie haben eine andere Frage?
Letzte Änderung: 14.02.2024