Was ist eine Pauschalreise?

Als eine Pauschalreise bezeichnet man eine Reise, bei der mindestens zwei Reiseleistungen (typischerweise Flug + Hotel) kombiniert und zusammen zu einem Gesamtpreis angeboten werden. Das Besondere an einer Pauschalreise ist, dass der Verkäufer dieser kombinierten Reiseleistungen – der Reiseveranstalter – für die gesamte Reise verantwortlich ist und für Reisemängel einstehen muss.

Eine Pauschalreise wird oft auch unter dem Namen „Kombireise“, „All-inclusive“ oder „Komplettangebot“ angeboten. Im Unterschied zur Individualreise, bei der eine nur eine einzelne Reiseleistung (z. B. ein Flug, ein Hotelaufenthalt usw.) gebucht wird, werden bei der Pauschalreise mehrere Reiseleistungen in einem Paket verkauft.

Kombinierte Reiseleistungen

Bei einer Pauschalreise müssen mindestens zwei (touristische) Leistungen aus unterschiedlichen Kategorien zusammengefasst werden. Typische Reiseleistungen, die im Rahmen einer Pauschalreise kombiniert werden, sind:

  • Personenbeförderung (z. B. Flug, Busreise, Zugfahrt usw.)
  • Unterbringung einer Person (z. B. Hotel)
  • Auto- oder Motorradvermietung
  • eine andere erhebliche touristische Dienstleistung, die nicht impliziter Bestandteil der drei vorigen Reiseleistungen sind (z. B. Tickets für Konzerte oder Sportveranstaltungen, Stadtführungen, Vermietung von Sportausrüstung oder e-Bikes, usw.).  

Der klassische Fall einer Pauschalreise besteht in der Kombination eines Flugs mit einem Hotel. Hier wird eine Reiseleistung aus der Kategorie "Personenbeförderung" mit einer Reiseleistung aus der Kategorie "Unterbringung" kombiniert.

Bloße Nebenleistungen zu einer anderen Reiseleistung (z. B. der Flughafentransfer, die Bordverpflegung oder die Nutzung des Wellnessbereichs im Hotel) machen eine Reise noch nicht zu einer Pauschalreise. Auch eine mitgebuchte Reiseversicherung stellt keine relevante Reiseleistung dar und wird bei der Beurteilung, ob es sich bei einer Reise um eine Pauschalreise handelt, nicht berücksichtigt (Erwägungsgrund 17 der Pauschalreise-Richtlinie).

Beispiel: Eine Busfahrt in eine bestimmte Stadt zum Zweck des Besuchs eines Musicals stellt eine Pauschalreise dar, weil eine die Reiseleistung der Personenbeförderung (= die Busfahrt) mit einer wesentlichen anderen Dienstleistung (= Besuch des Musicals) kombiniert wird. Die Miete eines Ferienhauses mit bloßen Nebenleistungen (z. B. Zurverfügungstellung von Bettwäsche oder Handtuchreinigung) ist hingegen keine Pauschalreise, weil die Nebenleistungen ein wesensmäßiger Bestandteil der Unterbringung sind.

Buchungssituation

Wenn die Reiseleistungen in einer der folgenden Buchungssituationen kombiniert werden, handelt es sich um eine Pauschalreise (siehe § 2 Abs 2 Pauschalreisegesetz - PRG):

  • Die Reiseleistungen werden auf Ihren Wunsch oder entsprechend Ihrer Auswahl in einem einzigen Vertrag über sämtliche Leistungen zusammengestellt;
  • Die Reiseleistungen werden innerhalb desselben Buchungsvorgangs gemeinsam gebucht;
  • Die kombinierten Reiseleistungen werden zu einem Pauschal- oder Gesamtpreis angeboten, auch wenn darüber mehrere Verträge mit verschiedenen Unternehmern geschlossen wurden;
  • Die kombinierten Reiseleistungen werden als "Pauschalreise", ""Kombireise", "Komplettangebot", "All inclusive" usw. beworben oder bezeichnet
  • "Click-through"-Buchungen: Ihr Name, Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Zahlungsdaten werden nach einer ersten Buchung weitergeben und Sie buchen innerhalb von 24 Stunden ohne nochmaliges Ausfüllen Ihrer Daten noch eine Reiseleistung

All diese Buchungssitutionen führen dazu, dass Ihre Reisebuchung als Pauschalreise zu behandeln sind. Es können auch mehrere dieser Buchungssituationen gleichzeitig erfüllt sein. Es macht für die Qualifikation als Pauschalreise keinen Unterschied, ob ein Vertrag oder mehrere Verträge mit demselben oder unterschiedlichen Unternehmen abgeschlossen wurden, solange die Kriterien der Buchungssituation erfüllt sind. Als Pauschalreisevertrag gelten dann alle Verträge über die in der Pauschalreise zusammengefassten Reiseleistungen (§ 2 Abs 3 PRG). Reiseveranstalter ist jenes Unternehmen, der den Gesamtpreis angeboten hat oder die Kundendaten an die weiteren Unternehmer weitergegeben hat (vgl. EuGH C-578/19, Kuoni Travel).

Vertrag mit Reiseveranstalter

Als "Reiseveranstalter" bezeichnet man den Organisator und Anbieter einer Pauschalreise. Er übernimmt die Verantwortung dafür, dass die Reise so wie geplant verläuft und alle Reiseeistungen so erbracht werden, wie sie in der Reisebestätigung beschrieben werden. Der Reiseveranstalter erbringt die Reiseleistungen im Normalfall nicht selbst, sondern lässt sie von Drittunternehmen (Hotelbetreiber, Fluglinien usw.) durchführen. Diese Drittunternehmen werden auch als „Kooperationspartner“ oder „Leistungsträger“ bezeichnet. Als Reisende:r haben Sie zu diesen Drittunternehmen jedoch keine vertragliche Beziehung, sondern nur zum Reiseveranstalter. Wird eine Reiseleistung mangelhaft oder überhaupt nicht erbracht, können Sie (nur) gegenüber dem Reiseveranstalter vertragliche Ansprüche geltend machen („Probleme auf der Pauschalreise: Was tun?“). Dies ist ein Vorteil, weil es im Allgemeinen leichter ist, seine Rechte gegenüber dem Reiseveranstalter mit Sitz in der EU durchzusetzen als gegenüber einer Fluglinie mit Sitz in den USA oder einem Hotelbetreiber in Übersee.

Rolle des Reisevermittler bzw. der Buchungsplattform

Viele Reiseveranstalter verkaufen ihre Pauschalreisen auch über Reisevermittler bzw. Online-Reisebüros. Ein Reisevermittler ist allerdings etwas anderes ein Reiseveranstalter. Ein reiner Reisevermittler wird als Makler tätig und stellt nur den Kontakt zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter her. Er „vermittelt“ also Ihre Buchung der Pauschalreise beim Reiseveranstalter als bloßer Mittelsmann. Für viele Konsument:innen ist es oft unklar und auch schwer erkennbar, ob Sie es mit einem Reiseveranstalter oder einem Reisevermittler zu tun haben. Denn oft wird eine Pauschalreise (oder Flug + Hotel) nicht über die Website des Reiseveranstalters, sondern über die Website eines Reisevermittlers bzw. einer Buchungsplattform verkauft. Wenn für Sie nicht erkennbar ist, dass eine Reise nur vermittelt werden soll, kann eine Buchungsplattform bzw. ein (Online-) Reisebüro, die sich zwar selbst als bloßer Reisevermittler sieht, im Ergebnis als Reiseveranstalter zu qualifizieren sein und für Reisemängel haften (siehe RIS-Justiz RS0021651 auch OLG Wien 24.11.2021, 3 R 97/21p).

Vorteile einer Pauschalreise

Bei einer Pauschalreise bezahlen Sie möglicherweise mehr Geld, als wenn Sie ein Hotel und einen Flug selbst auswählen und buchen. Im Fall von Problemen sind Sie bei einer Pauschalreise jedoch in einer angenehmeren Position als bei einer Individualreise.  

  • Der Reiseveranstalter steht Ihnen als einziger verantwortlicher Vertragspartner gegenüber und muss Probleme für Sie lösen.
  • Der Reiseveranstalter hat eine Reihe von Informationspflichten und muss Ihnen vor der Reise umfangreiche Informationen über die Reise zur Verfügung stellen.
  • Wenn Sie nach Ihrer Reise eine Entschädigung fordern wollen, haben Sie gegenüber einem Reiseveranstalter mit Sitz in Österreich oder Deutschland bessere Karten als gegenüber einem Hotelbetreiber in Übersee oder einer Tauchschule in der Karibik.
  • Sie sind gegenüber einer Insolvenz des Reiseveranstalters, aber auch gegenüber der Insolvenz eines Leistungsträgers (z. B. einer Fluglinie) abgesichert. Denn der Reiseveranstalter muss (i) sich bei einer Einrichtung, die einen Insolvenzschutz anbietet, selbst gegen seine eigene Insolvenz versichern und (ii) im Fall der Insolvenz eines Leistungsträgers einen anderen Leistungsträger mit der Durchführung der Reiseleistung beauftragen.
  • Wenn Sie vor Reiseantritt vom Reisevertrag kostenlos zurücktreten möchten, ist dies im Fall einer Pauschalreise tendenziell leichter möglich als bei einer reinen Flugbuchung (oder eventuell auch einer Hotelbuchung).

Es bleibt Ihnen aber jedenfalls selbst überlassen, ob Sie sich für eine Pauschalreise entscheiden oder sich Ihre Reise lieber in Form der Buchung von individuellen Reiseleistungen (z B. Flug, Hotel, Führung, Tauchschule usw.) selbst zusammenstellen wollen.

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Welche Entschädigung kann ich für Pauschalreise-Probleme verlangen?

Wenn Ihre Pauschalreise trotz Reklamation nicht wie vereinbart verläuft, können Sie einen Teil des Reisepreises zurückverlangen.

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Letzte Änderung: 14.02.2024