Wenn Sie einen Gutschein online gekauft haben, können Sie den Kauf eines Gutscheins innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Nur wenn der Gutschein auf einen Kurs, eine Übernachtung o. Ä. zu einem bestimmten Zeitpunkt lautet, ist der Widerruf ausgeschlossen.
Sie kaufen mit dem Gutschein das Recht auf Inanspruchnahme einer konkreten Leistung (Erlebnisgutschein), einer konkreten Ware (Ware) oder eines bestimmten Leistungs- und/oder Warenwerts (Wertgutschein). Der Kauf eines Gutscheins ist nicht vom gesetzlichen Widerrufsrecht ausgenommen. Sie können einen online abgeschlossenen Kaufvertrag über einen Gutschein normalerweise innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Die Frist von 14 Tagen beginnt zu laufen, sobald Sie den Gutschein bekommen haben.
Wenn der Gutschein auf eine Dienstleistung (z. B. eine Veranstaltung, ein Kurs, eine Übernachtung usw.) lautet, die zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht werden soll, ist das Widerrufsrecht jedoch gemäß § 18 Abs 1 Z 10 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) ausgeschlossen. Mit anderen Worten: Wenn der Gutschein nur für Leistung zu einem bestimmten Termin eingelöst werden kann, können Sie den Kauf nicht rückgängig machen. Diese Ausnahmebestimmung soll den Unternehmer gegen das Risiko im Zusammenhang mit der Bereitstellung bestimmter Kapazitäten, die er im Fall der Ausübung des Widerrufsrechts möglicherweise nicht mehr anderweitig nutzen kann, u. a. bei Kultur- oder Sportveranstaltungen, schützen. Es ist unerheblich, ob es dem Unternehmer gegebenenfalls möglich wäre, zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausübt, die dadurch frei gewordenen Kapazitäten anderweitig zu nutzen, beispielsweise indem er die betreffenden Eintrittskarten an andere Kunden weiterverkauft (EuGH C‑96/21, CTS Eventim, Rz 48).
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Letzte Änderung: 25.09.2023