Soll ich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?

Eine Reiserücktrittsversicherung soll Sie absichern, wenn Sie aus unerwarteten Gründen (z.B. eine Krankheit) eine Reise stornieren müssen. Der genaue Inhalt einer Reiserücktrittsversicherung ergibt sich aus den konkreten Versicherungsbedingungen, die meist in einem Produktinformationsblatt zusammengefasst werden.

Können Sie eine Reise oder einen Flug kurzfristig nicht antreten, fallen normalerweise recht hohe Stornogebühren an. Je näher der Termin des Reiserücktritts am Abreisetag liegt, desto höher fallen die Stornokosten aus. Damit tragen Sie im Ergebnis oft die vollen Reisekosten, obwohl Sie Ihre Reise gar nicht antreten können.  

Bei der Buchung eines Flugs wird Ihnen daher auch oft der Abschluss eine Reiserücktrittsversicherung angeboten. Sie sollten dabei genau prüfen, in welchen Fällen in die Versicherung welche Kosten ersetzt. Üblicherweise können Sie auch mit einer Reiserücktrittsversicherung eine Reise nicht grundlos stornieren. Eine Reiserücktrittsversicherung deckt normalerweise nur dann die anfallenden Stornokosten, wenn Sie den Flug aus einem bestimmten Grund (z.B. Krankheit, plötzlicher Todesfall eines Angehörigen usw.) stornieren. Ansonsten werden die Stornokosten von der Reiserücktrittsversicherung nicht abgedeckt.

Sie sollten sich daher die Versicherungsbedingungen genau ansehen und prüfen, ob der Abschluss der Reiserücktrittsversicherung für Sie sinnvoll ist. Bitte beachten Sie, dass Fluglinien und Buchungsplattformen Sie oft (mittels "Dark Patterns") zum Abschluss einer solchen Versicherung verleiten wollen, weil sie eine entsprechende Provision vom Versicherungsunternehmen kassieren. Sie sollten sich also davon allerdings nicht beeinflussen lassen, sondern eine Reiserücktrittsversicherung nur nach Ihrem Bedarf abschließen.

Broschüre "Fliegen ohne Turbulenzen"

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Praktische und rechtliche Informationen zur Flugreise (Wien, 2018)

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Letzte Änderung: 01.10.2024