Sie sollten ein Ticket nach Möglichkeit vom Veranstalter oder von dem vom Veranstalter beauftragten Ticketunternehmen kaufen. Vermeiden Sie den Ticketkauf über den Sekundärmarkt bzw. Ticketbörsen (z. B. Viagogo), weil Sie dort übertrieben hohe Preise bezahlen und Ihr Vertragspartner oft unklar bleibt.
Beim Kauf eines Tickets erwerben Sie das Recht auf Zutritt zu einer Veranstaltung (z. B. ein Konzert, ein Sportereignis etc.). Dieses Recht wird in dem Ticket "verbrieft" (d. h. das Ticket ist eine Art Beweis für das Recht) und besteht gegenüber dem Veranstalter, der Ihnen gegen Vorweis des Tickets Zutritt zu der Veranstaltung gestatten muss. Meist knüpft der Veranstalter den Zutritt zur Veranstaltung an zusätzliche Bedingungen (z. B. keine Videoaufnahmen, Einhaltung der Veranstaltungsordnung, keine Weitergabe bei einem personalisierten Ticket o. Ä.). Mit der Weitergabe des Tickets an jemand anderen lässt sich das Recht auf Zutritt zur Veranstaltung übertragen. Sie können ein Ticket auf unterschiedlichen Wegen erwerben.
Wenn Sie ein Ticket direkt vom Veranstalter kaufen können, sollten Sie dies tun. Denn dann haben Sie es nur mit einem Vertragspartner zu tun. Bei Problemen ist klar, an wen Sie sich wenden können und wer Ihnen gegebenenfalls Geld zurückerstatten muss. Außerdem fallen bei einem Kauf des Tickets vom Veranstalter keine Gebühren an. Meist werden Sie Tickets aber nur über ein Ticketunternehmen (Vorverkaufsstelle) kaufen können.
Tickets werden meist nicht vom Veranstalter selbst, sondern von einem Ticketunternehmen (z. B. Ö-Ticket, Wien-Ticket, Culturall usw.) vertrieben. Das Ticketunternehmen übernimmt für den Veranstalter den Verkauf der Tickets an die Endkunden und agiert dabei entweder als Kommissionär (Besorger) des Veranstalters (d.h. es verkauft die Tickets für den Veranstalter im eigenen Namen und auf Rechnung des Veranstalters) oder als Vermittler zwischen Ihnen und dem Veranstalter (d. h. es führt Sie und den Veranstalter zusammen und vermittelt den Abschluss des Kaufvertrags über das Ticket, wofür es eine Vermittlungsgebühr verrechnet). Im ersten Fall ist eine vom Ticketunternehmen an Sie verrechnete Verkaufsgebühr bzw. Servicegebühr wohl unzulässig, weil das Ticketunternehmen nur für den Veranstalter und nicht für Sie tätig wird (vgl. deutsches BGH, Urt. 23.08.2018, Az: III ZR 192/17, Rn 21 – Preisnebenabreden).
Neben den vom Veranstalter beauftragten Ticketunternehmen gibt es auch Kartenbüros (Ticketagenturen). Sie besorgen Tickets für ein bestimmtes, meist ausverkauftes Event und verkaufen sie im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an Endkunden mit einem Kartenbüroaufschlag, der normalerweise zwischen 20 und 30 % liegt. Sie müssen sich im Gegensatz zu den Ticketunternehmen nicht an die Preisvorgaben des Veranstalters halten (aber haben dafür oft auch keinen regulären Zugang zum Vertriebssystem der Ticketunternehmen) und setzen ihren Verkaufspreis für das Ticket selbst fest. Sie sollten sich nach Möglichkeit über den originalen Ticketpreis und die Höhe der Servicegebühren der Ticketagentur (Kartenbüroaufschlag) informieren, um bewusst entscheiden zu können, ob Sie den erhöhten Ticketpreis bezahlen wollen.
Plattformen wie die Websites www.viagogo.at, www.ticketbande.at oder www.tixwaves.de sind Beispiele des Sekundärmarkts für Tickets. Über diese Plattformen verkaufen andere (oft gewerblich handelnde) Personen Tickets weiter. Die Preise liegen weit über dem normalen Vorverkaufspreis, worauf allerdings nicht klar hingewiesen wird. Diese Plattformen sind konsumentenschutzrechtlich höchst problematisch, weil viele Konsument:innen sie als normale Ticketanbieter ansehen und nicht erkennen, dass sie Tickets von unbekannten Anbietern zu weiter überhöhten Preisen kaufen. Außerdem kommt es oft zu Problemen, weil Tickets erst knapp vor der Veranstaltung oder gar nicht geliefert werden oder teilweise personalisiert sind.
Zum Sekundärmarkt zählen aber auch Privatpersonen, die die Veranstaltung nicht besuchen können und ihr Ticket weiterverkaufen wollen. Dies ist grundsätzlich unproblematisch. Aber auch hier sollten Sie darauf achten, ob die Tickets personalisiert sind und den Kauf nach Möglichkeit persönlich abwickeln.
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Letzte Änderung: 25.09.2023