Nein, Sie können einen Ticketkauf nicht widerrufen.
Beim Kauf eines Tickets erwerben Sie das Recht auf Zutritt zu einer Veranstaltung (z. B. ein Konzert, ein Sportereignis etc.), das in einem kleinen Inhaberpapier (nämlich dem Ticket) verbrieft wird. Dieses Recht besteht gegenüber dem Veranstalter, der Ihnen gegen Vorweis des Tickets Zutritt zu der Veranstaltung gewähren muss.
Man betrachtet den Kauf eines Konzert-, Theater- oder Veranstaltungstickets als einen Vertrag über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht werden sollen (§ 18 Abs 1 Z 10 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz - FAGG). Nach dem Gesetz soll man den online geschlossenen Vertrag in diesem Fall nicht rückgängig machen können, weil der Vertragspartner normalerweise bestimmte Kontingente für bestimmte Zeiten bereithält und den Einsatz seiner Ressourcen planen muss. Daher ist das gesetzliche Widerrufsrecht in diesem Fall ausgeschlossen.
Es ist unerheblich, ob das Unternehmen die frei gewordenen Kapazitäten zum Zeitpunkt Ihres Widerrufs theoretisch noch anderweitig nützen könnte, z. B. indem es die betreffenden Eintrittskarten an andere Kunden weiterverkauft werden. Auch in diesem Fall ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen (EuGH C‑96/21, CTS Eventim, Rz 48). Sie können auch den Kauf eines Tickets von einem Ticketunternehmen nicht widerrufen, selbst wenn der Vertrag über die Dienstleistungen eigentlich mit dem Veranstalter geschlossen wird und die Dienstleistungen nicht vom Ticketunternehmen erbracht werden.
Weitere Fragen und Antworten?
Sie suchen weitere Fragen und Antworten (FAQs) zum Thema "Reisen und Tickets"? Sie haben eine andere Frage?
Letzte Änderung: 25.09.2023