Mein Abflug bzw. Weiterflug verzögert sich. Was kann ich fordern?

Wenn sich Ihr Abflug oder Weiterflug verzögert, können Sie von der Fluglinie gewisse Unterstützungsleistungen (Mahlzeiten, Hotelunterbringung usw.) einfordern. Wenn Sie Ihr Reiseziel erst drei Stunden später als geplant erreichen, können Sie eine Entschädigung von der Fluglinie fordern.

Die europäische Fluggastrechte-Verordnung verpflichtet Fluglinien im Fall der Verspätung von Flügen zu gewissen Leistungen. Ob die europäische Fluggastrechte-Verordnung auf Ihren Flug Anwendung findet, hängt von Ihrer Flugroute und vom Sitz der Fluglinie ab (siehe „Auf welche Flüge ist die Europäische Fluggastrechte-Verordnung anwendbar?“).

Betreuungs- und Unterstützungsleistungen

Bei einer Verspätung des Fluges muss Ihnen die ausführende Fluglinie – abhängig vom Ausmaß der Verspätung nach folgender Staffelung – bestimmte Betreuungs- und Unterstützungsleistungen anbieten:

  • Bei Flügen bis zu 1.500 km eine Verspätung des Abflugs um mindestens zwei Stunden;
  • Bei Binnen-EU-Flügen von über 1.500km und bei allen übrigen Flügen über eine Entfernung zwischen 1.500 km bis 3.500 km eine Verspätung des Abflugs um mindestens drei Stunden;
  • Verspätung des Abflugs um mindestens vier Stunden.

Zu diesen Betreuungs- und Unterstützungsleistungen zählen Mahlzeiten bzw. Erfrischungen, eine Hotelunterbringung und der diesbezügliche Transport (falls ein Aufenthalt über Nacht notwendig ist) sowie zwei kostenlose Telefonate bzw- E-Mails.

Erstattung der Ticketkosten

Bei einer Verzögerung des Abflugs bzw. des Weiterflugs um mindestens fünf Stunden können Sie eine Erstattung der Ticketkosten verlangen. Wenn Sie bei einer Reise mit einem Zwischenstopp bereits Umstiegsflughafen erreicht haben, können Sie neben der Erstattung der Ticketkosten auch den  Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt von der Fluglinie verlangen.

Verspätete Ankunft

Wenn Sie aufgrund der Verschiebung der Abflugzeit Ihren Zielort um mehr als drei Stunden verspätet erreichen, haben Sie normalerweise einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Die Höhe der Entschädigung liegt zwischen EUR 250 und EUR 600 und hängt von der Distanz zwischen dem Abflugort und dem Zielort ab („Mein Flug kam verspätet an. Was kann ich fordern?“).

The Norwegian Consumer Council: "Prüfen Sie Ihre Fluggastrechte!"

Broschüre "Fliegen ohne Turbulenzen"

PDF
3 MB

Praktische und rechtliche Informationen zur Flugreise (Wien, 2018)

Mein Flug kam verspätet an. Was kann ich fordern?

Im Fall einer Verspätung Ihrer Ankunft um über drei Stunden können Sie von der Fluglinie eventuell eine Ausgleichszahlung fordern.

Wann ist die Europäische Fluggastrechte-Verordnung anwendbar?

Die Europäische Fluggastrechte-Verordnung ist nur auf bestimmte Flüge anwendbar, die eine Beziehung zur EU haben.

Mein Gepäck kam beschädigt oder gar nicht an. Was soll ich tun?

Wenn Ihr Reisegepäck beschädigt oder gar nicht am Zielort ankommt, sollten Sie dies noch in der Ankunftshalle melden.

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Letzte Änderung: 27.03.2024