Was tun, wenn meine Bestellung nicht geliefert wird?

Wenn Sie etwas bestellen, aber die Ware nicht geliefert wird, müssen Sie natürlich nicht dafür bezahlen. Der Onlineshop hat nämlich seine Verpflichtung zur Lieferung der Ware nicht erbracht. Wenn Sie mit Kreditkarte oder über einen Zahlungsdienstleister (z.B. PayPal) bezahlt haben, können Sie möglicherweise eine Rückbuchung des Kaufpreises erwirken.

Haben Sie etwas online bestellt, muss der Onlineshop dafür sorgen, dass die bestellte Ware auch tatsächlich bei Ihnen ankommt. Wenn Sie eine Bestellung nicht erhalten, können Sie nach Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückgetreten. Der Vertrag wird dadurch aufgelöst und Sie müssen den Kaufpreis auch nicht bezahlen bzw. können den Kaufpreis zurückverlangen.

Beschwerde oder Klage

Wenn Sie den Kaufpreis bereits bezahlt haben, können Sie ihn vom Onlineshop zurückverlangen. Wenn der Onlineshop Ihnen den Kaufpreis nicht zurückerstattet, können Sie eine Beschwerde bei der Internet Ombudsstelle eingeben oder - wenn von vornherein keine Lösung zu erwarten ist - eine gerichtliche Klage gegen den Onlineshop einreichen. Wenn der Onlineshop allerdings ein Fake-Shop ist oder seinen Sitz außerhalb der EU hat, ist eine gerichtliche Klage nicht sinnvoll. Denn die Rechtsdurchsetzung gegenüber Betrügern oder Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU ist praktisch kaum möglich. In diesem Fall müssten Sie Gerichtskosten vorschießen, die Ihnen letztlich - mangels Durchsetzungsmöglichkeit - nicht ersetzt würden.

Käuferschutz

Wenn Sie den Kaufpreis mit Kreditkarte oder über einen Zahlungsdienstleister (z.B. PayPal oder Klarna) bezahlt haben, können Sie sich auch an das Kreditkartenunternehmen oder den Zahlungsdienstleister wenden und eine Rückbuchung des Kaufpreises verlangen. Bei der Kreditkarte nennt man eine solche Rückbuchung „Chargeback“. Sie müssen dazu meist ein Reklamationsformular ausfüllen bzw. Unterlagen beilegen und nachweisen, dass Sie den Online-Shop bereits kontaktiert haben. Bei PayPal nennt sich die Rückbuchungsmöglichkeit "Käuferschutz“, bei Klarna können Sie sich auf die "Käuferschutzrichtlinie" berufen. Das Kreditkartenunternehmen bzw. der Zahlungsdienstleister wird den Onlineshop kontaktieren. Wenn der Onlineshop keinen Nachweis über den Versand der Bestellung erbringt, wird Ihr Zahlungsdienstleister eine Rückerstattung des Kaufpreises an Sie vornehmen.

Das gelieferte Produkt hat einen Fehler. Was tun?

Haben Sie eine mangelhafte Ware erhalten, handelt es sich um einen Gewährleistungsfall. Sie können in einem ersten Schritt eine Reparatur oder Austausch un...

Wie übe ich meine Gewährleistungsrechte aus?

Sie müssen dem Onlineshop zunächst eine zweite Chance geben (Ersatzlieferung, Reparatur). Dann können Sie die Auflösung des Vertrags oder eine Preisminderu...

Kann ich anstelle von Austausch eine Preisermäßigung verlangen?

Sie müssen dem Onlineshop zunächst eine zweite Chance geben. Dann können Sie die Auflösung des Vertrags oder eine Preisminderung verlangen.

Muss ich das Produkt für die Gewährleistung einschicken?

Wenn es sich um ein Produkt handelt, dass Sie leicht zurückschicken können, kann das Unternehmen die Einsendung des Produkts verlangen.

Wer muss beweisen, dass das Produkt fehlerhaft war?

Wenn ein Mangel in den ersten 12 Monaten auftritt, wird grundsätzlich vermutet, dass der Mangel bereits im Zeitpunkt der Lieferung vorhanden war.

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Letzte Änderung: 24.03.2022