Bei einem Privatkauf haben Sie kein gesetzliches Rücktrittsrecht.
Das gesetzliche Rücktrittsrecht, wonach Sie einen online abgeschlossenen Kaufvertrag binnen 14 Tagen widerrufen können, gilt nur für Verträge zwischen KonsumentInnen und Unternehmen. Bei einem Privatkauf- bzw. verkauf (= Vertrag zwischen zwei Privatpersonen) gibt es kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Beide Parteien sind an den abgeschlossenen Kaufvertrag gebunden und können nicht einseitig davon zurücktreten. Nur wenn eine Seite Ihre Verpflichtung nicht erfüllt (z.B. den Kaufpreis nicht bezahlt oder die Ware nicht liefert), kann die andere Seite vom Vertrag zurücktreten.
Bei einem Kauf über eine Kleinanzeigenplattform (zum Beispiel Willhaben, Shpock, Kleiderkreisel) muss es sich nicht immer um einen Privatkauf handeln. Manchmal werden Waren auf Kleinanzeigeplattformen auch von Unternehmern angeboten. Ob Ihr Vertragspartner Unternehmer oder Unternehmerin ist, muss immer im Einzelfall beurteilt werden. Dafür ist nicht ausschlaggebend, ob Ihr Gegenüber einen professionellen Webshop betreibt, sondern ob er/sie tatsächlich unternehmerisch tätig ist. Eine unternehmerische Tätigkeit kann sich etwa darin zeigen, dass die verkaufende Person sehr oft Anzeigen schaltet und diese sehr ansprechend gestaltet, dabei immer wieder gleichartige Waren anbietet und über ein erhöhtes technisches und rechtliches Wissen verfügt (siehe EuGH 4. Oktober 2018, C 105/17, Rs Kamenova). Prüfen Sie, ob die den Kaufvertrag mit einer Privatperson oder einem Unternehmen abgeschlossen haben. Wenn Sie den Kaufvertrag mit einem Unternehmen geschlossen haben, können Sie den Kaufvertrag noch binnen 14 Tagen widerrufen.
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Letzte Änderung: 23.03.2022