Darf der Zusteller mein Paket auch beim Nachbarn abgeben?

  • Es stellt keine Verletzung des Postgeheimnisses dar, wenn Ihr Paket beim Nachbarn abgegeben wird.
  • Der Onlineshop trägt jedoch das Risiko eines Verlusts oder einer Beschädigung des Pakets, wenn das Paket nicht den Weg zu Ihnen findet oder in der Zwischenzeit beschädigt wird.
  • Im Fall der Erteilung einer "Abstellgenehmigung" darf der Paketdienst das Paket am vereinbarten Ort abstellen.

Wenn Sie eine Ware bestellt haben und der Postdienstleister Sie nicht zu Hause antrifft, darf er das Paket auch bei Ihrem Nachbarn oder bei einem Geschäft ums Eck abgeben. Eine Zustimmung oder eine Vollmacht wird dafür nicht benötigt. Diese Art der Zustellung (Ersatzzustellung) darf aber nur unter den folgenden Voraussetzungen vorgenommen werden (§ 5 Abs 3 und 4 Postmarktgesetz):

  • Sie werden darüber informiert, dass Ihr Paket woanders abgegeben wurde.
  • Sie haben einer solchen Ersatzzustellung nicht im Vorhinein widersprochen.
  • Der Absender hat diese Form der Zustellung (Ersatzzustellung) nicht im Vorhinein untersagt.

Onlineshop trägt das Risiko des Verlusts

Der Onlineshop, bei dem Sie bestellt haben, trägt allerdings das Risiko, dass Ihr Paket bei einer solchen Ersatzzustellung beschädigt wird oder verloren geht (§ 7b Konsumentenschutzgesetz). Wenn Sie Ihr Paket aus welchen Gründen also auch immer nicht bekommen, sollten Sie sich an den Onlineshop wenden und die nochmalige Lieferung der Ware fordern. Die sogenannte „Gefahrtragung“ geht nämlich erst dann auf Sie über, wenn Sie selbst die Ware körperlich in Besitz genommen haben. Davor liegt ein allfälliger Verlust oder eine allfällige Beschädigung noch in der Sphäre - und damit in der Verantwortung - des Onlineshops.

Tipp: Sie müssen sich vom Onlineshop nicht an den Postdienstleister verweisen lassen. Vielmehr muss der Onlineshop selbst sich mit Postdienstleister auseinandersetzen und klären lassen, wieso Ihnen das Paket nicht zugekommen ist.

Abstellgenehmigung

Etwas anderes gilt nur, wenn Sie dem Postdienstleister eine sogenannte Abstellgenehmigung erteilt haben. Mit dieser erlauben Sie dem Postdienstleister Pakete an einem bestimmten Ort abzulegen, wenn Sie nicht zu Hause sind. Das kann besonders im Fall von großen Paketen praktisch sein. Eine Abstellgenehmigung kann zum Beispiel für eine Stelle vor Ihrer Garage oder Ihre Terrasse erteilt werden. Sie sollten eine Abstellgenehmigung nur dann zu erteilen, wenn Ihnen ein wirklich sicherer und (auch vor Wetter) geschützter Ort zur Verfügung steht. Haben Sie eine Abstellgenehmigung erteilt, dann tragen Sie das Risiko eines Verlusts und einer Beschädigung des Pakets am genehmigten Ort. Der Postdienstleister hat seine Verpflichtung mit Ablage der Ware am genehmigten Ort erfüllt.

Die folgenden Pakete dürfen aber auch im Fall einer erteilten Abstellgenehmigung keinesfalls abgelegt werden:

  • Inkassosendungen
  • Wertsendungen
  • RSa/b-Briefe
  • persönliche bzw. eigenhändig zuzustellende Sendungen.

Einwurf in die Post-Empfangsbox

Eine gelbe Post-Empfangsbox ist ein Angebot der österreichischen Post AG und ermöglicht die Hinterlegung von Paketen, Briefen und Einschreibsendungen in einer Empfangsbox direkt in Ihrem Wohnhaus bzw. Ihrer Wohnhausanlage. Der Zusteller legt eine Benachrichtigungsschein mit einem RFID-Transponder in Ihren Briefkasten, mit dem die Post-Empfangsbox geöffnet und das Paket entnommen werden kann. Vereinzelt werden diese Benachrichtigungsscheine widerrechtlich aus dem Briefkasten entnommen, um damit die Post-Empfangsbox zu öffnen und die darin enthaltenen Paket zu stehlen. Unserer Meinung nach geht die Gefahr mit der Hinterlegung des Pakets in der Post-Empfangsbox noch nicht auf Sie über, wenn Sie sich nie mit der Nutzung der Post-Empfangsbox einverstanden gezeigt haben (z. B. in Form einen Auftrags zur Montage einer Post-Empfangsbox oder einer Abstimmung im Rahmen einer Wohnungseigentümer- oder Mieterversammlung). 

Probleme mit Paketzustellungen

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Eine Konsumenteninformation der Internet Ombudsstelle

Mein Paket ist nicht aufzufinden. Was tun?

Der Onlineshop träg die Gefahr bis das Paket bei Ihnen ist. Ist dieses nach Nachforschung noch immer nicht auffindbar, muss der Shop erneut liefern.

Etwas fehlt in meinem Paket. Was tun?

Wenn etwas in Ihrem Paket fehlt, reklamieren sie es beim Onlineshop. Dieser muss dafür sorgen, dass Sie Ihre Bestellung vollständig erhalten.

Was tun, wenn der Zusteller nicht anläutet?

Ihr Zusteller hat nicht geklingelt? Erfahren Sie, wie Sie Ihre Lieferung dennoch erhalten und welche Rechte Sie haben.

Das Paket kommt beschädigt an. Was tun?

Wenn eine Ware beschädigt bei Ihnen ankommt, sollten Sie die Beschädigung mit einem Foto dokumentieren und die Ware dann beim Onlineshop reklamieren.

Was tun, wenn die Lieferfrist nicht eingehalten wird?

Wenn der Onlineshop die Lieferfrist nicht einhält, können Sie ihm eine Nachfrist setzen und nach Ablauf dieser Nachfrist vom Kaufvertrag zurücktreten.

Was tun, wenn meine Bestellung nicht geliefert wird?

Ihre Bestellung wurde nicht geliefert? Erfahren Sie, welche Schritte Sie unternehmen können – von Nachverfolgung bis Erstattung.

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Letzte Änderung: 11.03.2025