Mein Paket ist nicht aufzufinden. Was tun?

  • Der Onlineshop trägt so lange die Verantwortung, bis Sie das Paket in den Händen halten. 
  • Lassen Sie sich bei Problemen nicht an den Paketdienst verweisen. Eine Nachforschung ist Sache des Onlineshops.
  • Lässt sich keine Lösung finden bzw. ist das Paket auch nach Nachforschung nicht auffindbar, können Sie eine erneute Lieferung des Pakets verlangen.

Haben Sie etwas bei einem Onlineshop bestellt, muss der Onlineshop dafür sorgen, dass die bestellte Ware auch tatsächlich bei Ihnen ankommt. Das Unternehmen erfüllt erst dann seine vertragliche Verpflichtung, wenn Sie die bestellte Ware in Händen halten. Nach § 7b Konsumentenschutzgesetz trägt nämlich das Unternehmen das Risiko, dass die Ware am Transportweg verloren geht oder beschädigt wird.

Wenn Sie Ihr Paket nicht erhalten haben, sollten Sie zunächst über die Sendungsverfolgung den Verbleib Ihres Pakets überprüfen. Dazu müssen Sie auf der Webseite des betreffenden Postdienstleisters (Paketdienst) die Sendungsnummer des Pakets eingeben. Wenn Sie Ihr Paket dann immer noch nicht finden können, sollten Sie den Onlineshop informieren. Dieser muss daraufhin eine Nachforschung beim Paketdienst beauftragen, wo das Paket geblieben ist bzw. an wen das Paket zugestellt wurde.

Wenn sich trotz Nachforschung keine Lösung finden lässt und Sie das Paket nicht finden können, sollten Sie vom Onlineshop eine neuerliche Lieferung des Pakets verlangen. Denn der Onlineshop hat seine Verpflichtung aus dem Kaufvertrag nicht erfüllt. Er hat nämlich dafür zu sorgen, dass Sie das Paket tatsächlich in Besitz nehmen können. Sie müssen sich vom Onlineshop jedenfalls nicht auf den Postdienstleister (Paketdienst) verweisen lassen, sondern können einfach auf eine nochmalige Lieferung der Ware bestehen.

Tipp: Lassen Sie von Ihrem Onlineshop nicht an den Postdienstleister (Paketdienst) „abwimmeln“, wenn Ihr Paket verloren geht oder beschädigt wird. Verlangen Sie eine neuerliche Lieferung!

Probleme mit Paketzustellungen

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Eine Konsumenteninformation der Internet Ombudsstelle

Das Paket kommt beschädigt an. Was tun?

Wenn eine Ware beschädigt bei Ihnen ankommt, sollten Sie die Beschädigung mit einem Foto dokumentieren und die Ware dann beim Onlineshop reklamieren.

Etwas fehlt in meinem Paket. Was tun?

Wenn etwas in Ihrem Paket fehlt, reklamieren sie es beim Onlineshop. Dieser muss dafür sorgen, dass Sie Ihre Bestellung vollständig erhalten.

Was tun, wenn die Lieferfrist nicht eingehalten wird?

Wenn der Onlineshop die Lieferfrist nicht einhält, können Sie ihm eine Nachfrist setzen und nach Ablauf dieser Nachfrist vom Kaufvertrag zurücktreten.

Was tun, wenn meine Bestellung nicht geliefert wird?

Ihre Bestellung wurde nicht geliefert? Erfahren Sie, welche Schritte Sie unternehmen können – von Nachverfolgung bis Erstattung.

Das gelieferte Produkt hat einen Fehler. Was tun?

Ihr bestelltes Produkt hat einen Fehler? Erfahren Sie, welche Schritte Sie unternehmen können – von Reklamation bis Rückgabe. Jetzt handeln!

Wie übe ich meine Gewährleistungsrechte aus?

Ihr Produkt hat einen Mangel? Erfahren Sie, wie Sie Ihre Gewährleistungsrechte richtig ausüben und eine Reparatur, Umtausch oder Erstattung erhalten.

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Letzte Änderung: 28.10.2025