Ein Online-Marktplatz ist ein Shopping-Plattform, über die Sie Kaufverträge mit einzelnen Online-Händler:innen schließen können. Sie schließen den Kauvertrag über die Ware dabei nicht mit der Online-Plattform, sondern mit dem/der einzelnen Händler:in ab. Der Online-Marktplatz tritt nur als Vermittler auf. Bei Problemen mit dem Kaufgegenstand müssen Sie sich daher primär an den/die Händler:in wenden. Viele Online-Plattformen helfen aber dennoch bei Problemen.
Ein Online-Marktplatz (zum Beispiel „Amazon Marketplace“, „shöpping.at“ oder „Ebay“) ist ein „virtuelles Einkaufszentrum“ und wird oft auch als Online-Plattform bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine Website, auf der unterschiedliche Händler:innen ihre Produkte anbieten. Die Händler:innen müssen somit keinen eigenen Webshop betreiben und können von der Beliebtheit einer Online-Plattform profitieren. Im Gegenzug können Sie deutlich leichter im riesigen Angebot einer Online-Plattform das gewünschte Produkt zu finden. Sie müssen nicht den Webshop jedes/jeder Online-Händler:in einzeln durchsuchen.
Kaufen Sie etwas in einem Online-Marktplatz, dann kommt Ihr Kaufvertrag mit dem einzelnen Onlineshop zustande, nicht aber mit der Plattform selbst. Die Plattform tritt lediglich als Vermittler auf, der Käufer:in und Verkäufer:in zusammenführt. Meist wird allerdings die Zahlung über die Online-Plattform abgewickelt. Die Online-Plattform behält dabei auch eigene Gebühren (als Provision für die Vermittlung und die Zahlungsabwicklung) gegenüber dem Onlineshop ein.
Gibt es Probleme bei Ihrem Online-Kauf (z.B. Lieferverzögerungen, Lieferung einer fehlerhaften Sache usw.), sollten Sie sich daher primär an den/die einzelne:n Händler:in als Ihren Vertragspartner wenden. Meist können Sie sich bei Problemen aber zusätzlich auch an die Plattform wenden. Viele Online-Plattformen bieten eine Art Käuferschutz an (z.B. Amazons „A-bis-z-Garantie für sicheren Einkauf“) an. Wenn die Zahlung über die Plattform abgewickelt wurde, kann die Online-Plattform die Zahlung dann auch gegen den Willen des Onlineshops rückgängig machen und Sie erhalten ihr Geld zurück. Die Online-Plattform kann den/die Händler:in bei wiederholten Problemen auch von dem Online-Marktplatz aussperren.
Eine bestimmte Art von Online-Marktplatz sind Kleinanzeigenplattformen wie Willhaben, Shpock oder Vinted. Dort bieten zum weit überwiegenden Teil Privatpersonen Waren zum Kauf an. Bei Verträgen zwischen zwei Privatpersonen kommen Verbraucherschutzgesetze nicht zur Anwendung. So gilt bei Verträgen zwischen Privatpersonen etwa kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Privatpersonen müssen auch kein Impressum angeben und können außerdem das Gewährleistungsrecht ausschließen. In diesem Fall ist das Ihr Risiko, wenn eine Ware kurz nach dem Kauf kaputt wird.
Achtung: Sie können von einem Kaufvertrag mit einer anderen Privatperson nicht mehr zurücktreten! Beide Seiten sind an den Kaufvertrag gebunden.
Teilweise bieten dort auf Kleinanzeigenplattformen auch unternehmerisch tätige Personen Waren an. Aufgrund einer neuen EU-Regelung (Modernisierung Verbraucherrechte-RL) muss spätestens ab Mai 2022 klar erkennbar sein, ob Sie von einer Privatperson oder einem Unternehmen kaufen. Derzeit gibt es eine solche Hinweispflicht noch nicht. Verkauft eine Person jedoch in einer unternehmerischen Eigenschaft, dann gilt das Konsumentenschutzrecht. Sie haben dann ein gesetzliches Rücktrittsrecht und die verkaufende Person muss sicherstellen, dass die Ware bei Ihnen ankommt.
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Letzte Änderung: 18.03.2022