Was tun, wenn ich nichts oder nur eine Markenfälschung bekomme?

  • Auch Onlineshops außerhalb der EU müssen sich an österreichische Konsumentenschutzgesetze halten, wenn sie gezielt an österreichische Kund:innen verkaufen. Das bedeutet, dass Sie dieselben Rechte haben wie bei einem Kauf in Österreich.
  • Bei Bestellungen aus dem asiatischen Raum kommt es oft vor, dass Pakete verloren gehen oder beim Zoll hängen bleiben. Der Onlineshop ist dafür verantwortlich, dass Ihre Bestellung ankommt. Falls nicht, können Sie eine Nachfrist setzen und dann vom Kaufvertrag zurücktreten.
  • Haben Sie ein minderwertiges oder gefälschtes Produkt erhalten, können Sie Gewährleistungsrechte geltend machen und ein einwandfreies Produkt verlangen. Alternativ können Sie Ihr gesetzliches Widerrufsrecht nutzen und die Ware zurückschicken. Ist beides nicht zielführend, so können Sie versuchen, das Geld über Ihren Zahlungsdienstleister (PayPal, Kreditkartenunternehmen oder Klarna) zurückzubekommen.

Auch Onlineshops mit Sitz außerhalb der EU, die sich an österreichische Konsument:innen richten, müssen sich an die österreichischen Konsumentenschutzvorschriften halten. Die Regelungen des Art 6 Abs 1 lit b Rom I - Verordnung über das anwendbare Recht sind nämlich schon dann anzuwenden, wenn ein Vertrag eine Verbindung zum Recht verschiedener Staaten (nicht notwendigerweise EU-Mitgliedstaaten) aufweist. Sie können sich also gegenüber einem asiatischen Onlineshop auf dieselben konsumentenschutzrechtlichen Regeln berufen wie gegenüber einem österreichischen Onlineshop.

Paket wird nicht geliefert

Bei Bestellungen von asiatischen Onlineshops kommt es immer wieder vor, dass Ihnen Ihre Bestellung nicht zugestellt wird. Dies kann unterschiedliche Gründe haben: Das Paket geht auf dem Weg verloren, das Paket bleibt im Zoll hängen,.... Der asiatische Onlineshop muss allerdings dafür sorgen, dass die bestellte Ware auch tatsächlich bei Ihnen ankommt. Nach § 7b Konsumentenschutzgesetz trägt nämlich das Unternehmen das Risiko, dass die Ware am Transportweg verloren geht oder beschädigt wird. Wenn Sie also Ihre Bestellung nicht erhalten, können Sie nach Setzung einer Nachfrist für die Lieferung vom Vertrag zurücktreten erklären und den Kaufvertrag mit all seinen Verpflichtungen dadurch aufheben. Sie müssen dann den Kaufpreis auch nicht bezahlen bzw. können den Kaufpreis zurückverlangen.

Wenn das Paket nicht ankommt, weil sie keine Zoll- und Einfuhrabgaben bezahlt haben, kommt es darauf an, ob der Onlineshop seinen Informationspflichten nachgekommen ist. Ein Onlineshop muss Sie nämlich vor der Bestellung klar und verständlich über die Identität und die Adresse des Unternehmens hinter dem Onlineshop (§ 4 Abs 1 Z 2 FAGG) oder über das Anfallen von Einfuhrabgaben (§ 4 Abs 1 Z 4 FAGG) informieren. Wenn der chinesische Onlineshop das nicht tut und Sie aufgrunddessen einen Schaden erleiden, haben Sie einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem asiatischen Onlineshop. Sie sind in die Situation zu versetzen, in der Sie wären, wenn Sie der Onlineshop klar und verständlich informiert hätte; in diesem Fall hätten Sie nicht bei dem asiatischen Onlineshop bestellt (und hätten kein Geld überwiesen bzw. hätten keine Geldforderung gegen sich). Im Ergebnis können Sie daher den bezahlten Kaufpreis zurückverlangen bzw. können der Geldforderung Ihre Schadenersatzforderung entgegenhalten.

Minderwertiges oder gefälschtes Produkt erhalten

Oft erhalten Konsument:innen bei Bestellungen von chinesischen Onlineshops ein minderwertiges oder ein gefälschtes Produkt. Ob es sich dann um eine mangelhafte Ware im Sinne des Gewährleistungsrechts handelt, hängt davon ab, was genau Sie bestellt haben und was genau der Onlineshop Ihnen liefern hätte müssen. Bei Markenfälschungen liegt definitiv ein Mangel vor und können Sie definitiv Ihre Gewährleistungsrechte ausüben und vom Onlineshop die Lieferung eines einwandfreien Produkts verlangen. Doch selbst wenn kein Mangel vorliegt, können Sie immer noch Ihr gesetzliches Widerrufsrecht ausüben und das Produkt zurückschicken, wenn es Ihnen nicht gefällt.

Im Gewährleistungsfall müsste der Onlineshop auch die Kosten für die Rücksendung des mangelhaften Produkts tragen (§ 13 Abs 1 Verbrauchergewährleistungsgesetz). Auch im Widerrufsfall müssen Sie die Rücksendekosten grundsätzlich nur dann selbst tragen, wenn Sie der Onlineshop im Rahmen der Bestellung darauf hingewiesen hat ("Muss ich die Rücksendekosten tragen?"). Wenn der Onlineshop eine Rückerstattung des Kaufpreises davon abhängig macht, dass Sie die Ware zurückschicken, sollten Sie ihn darauf hinweisen, dass er Ihnen eine Retourenlabel zur Verfügung stellen muss, um Ihnen die Ausübung Ihrer Rechte nicht unzumutbar zu erschweren (vgl. EuGH C-52/18, Fülla/Toolport Rz 55).

Sofern Ihnen das Unternehmen kein Retourenpaket-Label für die Rücksendung zukommen lässt, würden wir Ihnen nicht empfehlen, die Ware auf eigene Kosten nach China zurückzuschicken. Es ist nämlich zweifelhaft, ob die Ware an der richtigen Stelle in China ankommen und Ihnen der Onlineshop die den Kaufpreis und Portokosten für die Rücksendung am Ende erstatten würde.

Hilfe über Zahlungsdienstleister

Leider lässt sich der berechtigte Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises gegen einen chinesischen Onlineshop über Gericht kaum durchsetzen. Sie können allerdings versuchen, über Ihren Zahlungsdienstleister (Kreditkartenunternehmen, PayPal, Klarna, usw.) eine Rückerstattung des Kaufppreises zu erreichen. Die Zahlungsdienstleister können eine Rückbuchung vornehmen bzw. auf Zahlungsforderungen verzichten.

  1. Kreditkartenzahlung
    Kontaktieren Sie Ihr Kreditkartenunternehmen und machen Sie eine Reklamation zum Umsatz Ihres Einkaufs. Geben Sie bei Ihrer Reklamation einen sachlichen Grund (z. B. "Es erfolgte keine Warenlieferung." oder "Es erfolgte die Lieferung von gefälschter bzw. falscher Ware.") an. Das Kreditkartenunternehmen nimmt aus Servicegründen in vielen Fällen eine Rückbuchung ("Chargeback") vor. Die genauen Voraussetzungen für solche "Chargebacks" werden in sehr umfangreichen Regelwerken der Kreditkartenorganisationen (z. B. "Mastercard Chargeback Guide - Merchant Edition") festgelegt (siehe auch: "Kann ich eine Kreditkartenzahlung zurückbekommen?").
     
  2. PayPal

    Stellen Sie einen Antrag auf Käuferschutz bei PayPal und legen Sie dar, das Sie kein Paket bekommen ("Artikel nicht erhalten") haben oder dass die gelieferte Ware erheblich von der Warenbeschreibung des Verkäufers abweicht ("Entspricht deutlich nicht der Beschreibung"). Vor einem Antrag auf Käuferschutz müssen Sie in Ihrem PayPal-Konto einen Konflikt mit dem Unternehmen melden. Wenn Sie nach der Meldung des Konflikts keine Lösung erreichen, müssen Sie innerhalb von 20 Tagen nach Einleitung der „Konfliktlösung“ den Antrag auf Käuferschutz bei PayPal stellen. Ziehen Sie einen Antrag auf Käuferschutz nicht vorschnell zurück, weil Sie einen solchen Antrag nur einmal stellen können.

  3. Klarna
    Im Fall einer Zahlung über Klarna empfehlen wir Ihnen, sich auf die Klarna Käuferschutzrichtlinie zu berufen das Problem an Klarna zu melden. Sobald Sie ein Problem gemeldet haben, werden Sie aufgefordert, den Onlineshop zu kontaktieren und eine Einigung zu versuchen. Wenn es zu keiner Einigung kommt, erhalten Sie von Klarna nach 21 Tagen eine Anfrage nach weiteren Informationen (Nachweis über die Rücksendung, Fotos der fehlerhaften Ware usw.). Klarna wird im Rahmen dieser Untersuchung auch vom Onlineshop gegebenenfalls Nachweise (z. B. Nachweis bzw. Trackingnummer über die Lieferung des Pakets) anfordern. Je nach Ausgang der Untersuchung wird Ihre Rechnung storniert bzw. bereits bezahlte Beträge zurückerstattet oder die Pausierung der Rechnung aufgehoben.

Wenn Sie im Fall der Kreditkartenzahlung oder PayPal keine Rückerstattung erreichen, werden Sie Ihr Geld nicht mehr wiederbekommen. Wenn Klarna Ihre Rechnung nicht storniert, haben Sie immer noch die Möglichkeit, die Forderung von Klarna nach Bezahlung des Kaufpreises weiterhin zurückzuweisen und die Rechnung einfach nicht zu bezahlen. Klarna wird Ihnen vermutlich weitere Mahnungen schicken und die Forderung an ein Inkassobüro weitergeben ("Inkassoschreiben erhalten - Was tun?"). Sie können aber weiterhin auf Ihren Rechten bestehen; unserer Erfahrung nach kommt es nur in seltenen Fällen zu einem Gerichtsverfahren.

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Letzte Änderung: 04.03.2025