Im Fall von Bestellungen bei asiatischen (meist: chinesischen) Onlineshops kommt es nicht selten vor, dass Sie sehr lange auf Ihre Bestellung warten müssen oder unerwartete Einfuhrabgaben bezahlen müssen. Auch wird oft etwas ganz anderes geliefert oder das gelieferte Produkt ist von minderwertiger Qualität. Was tun in einem solchen Fall?
Auch Onlineshops mit Sitz außerhalb der EU, die sich an österreichische Konsument:innen richten, müssen sich an die österreichischen Konsumentenschutzvorschriften halten. Die Regelungen des Art 6 Abs 1 lit b Rom I - Verordnung über das anwendbare Recht sind nämlich schon dann anzuwenden, wenn ein Vertrag eine Verbindung zum Recht verschiedener Staaten (nicht notwendigerweise EU-Mitgliedstaaten) aufweist. Sie können sich also gegenüber einem asiatischen Onlineshop auf dieselben konsumentenschutzrechtlichen Regeln berufen wie gegenüber einem österreichischen Onlineshop.
Bei Bestellungen von asiatischen Onlineshops kommt es immer wieder vor, dass Ihnen Ihre Bestellung nicht zugestellt wird. Dies kann unterschiedliche Gründe haben: Das Paket geht auf dem Weg verloren, das Paket bleibt im Zoll hängen,.... Der asiatische Onlineshop muss allerdings dafür sorgen, dass die bestellte Ware auch tatsächlich bei Ihnen ankommt. Nach § 7b Konsumentenschutzgesetz trägt nämlich das Unternehmen das Risiko, dass die Ware am Transportweg verloren geht oder beschädigt wird. Wenn Sie also Ihre Bestellung nicht erhalten, können Sie nach Setzung einer Nachfrist für die Lieferung vom Vertrag zurücktreten erklären und den Kaufvertrag mit all seinen Verpflichtungen dadurch aufheben. Sie müssen dann den Kaufpreis auch nicht bezahlen bzw. können den Kaufpreis zurückverlangen.
Wenn das Paket nicht ankommt, weil sie keine Zoll- und Einfuhrabgaben bezahlt haben, kommt es darauf an, ob der Onlineshop seinen Informationspflichten nachgekommen ist. Ein Onlineshop muss Sie nämlich vor der Bestellung klar und verständlich über die Identität und die Adresse des Unternehmens hinter dem Onlineshop (§ 4 Abs 1 Z 2 FAGG) oder über das Anfallen von Einfuhrabgaben (§ 4 Abs 1 Z 4 FAGG) informieren. Wenn der chinesische Onlineshop das nicht tut und Sie aufgrunddessen einen Schaden erleiden, haben Sie einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem asiatischen Onlineshop. Sie sind in die Situation zu versetzen, in der Sie wären, wenn Sie der Onlineshop klar und verständlich informiert hätte; in diesem Fall hätten Sie nicht bei dem asiatischen Onlineshop bestellt (und hätten kein Geld überwiesen bzw. hätten keine Geldforderung gegen sich). Im Ergebnis können Sie daher den bezahlten Kaufpreis zurückverlangen bzw. können der Geldforderung Ihre Schadenersatzforderung entgegenhalten.
Oft erhalten Konsument:innen bei Bestellungen von chinesischen Onlineshops ein minderwertiges oder ein gefälschtes Produkt. Ob es sich dann um eine mangelhafte Ware im Sinne des Gewährleistungsrechts handelt, hängt davon ab, was genau Sie bestellt haben und was genau der Onlineshop Ihnen liefern hätte müssen. Bei Markenfälschungen liegt definitiv ein Mangel vor und können Sie definitiv Ihre Gewährleistungsrechte ausüben und vom Onlineshop die Lieferung eines einwandfreien Produkts verlangen. Doch selbst wenn kein Mangel vorliegt, können Sie immer noch Ihr gesetzliches Widerrufsrecht ausüben und das Produkt zurückschicken, wenn es Ihnen nicht gefällt.
Im Gewährleistungsfall müsste der Onlineshop auch die Kosten für die Rücksendung des mangelhaften Produkts tragen (§ 13 Abs 1 Verbrauchergewährleistungsgesetz). Auch im Widerrufsfall müssen Sie die Rücksendekosten grundsätzlich nur dann selbst tragen, wenn Sie der Onlineshop im Rahmen der Bestellung darauf hingewiesen hat ("Muss ich die Rücksendekosten tragen?"). Wenn der Onlineshop eine Rückerstattung des Kaufpreises davon abhängig macht, dass Sie die Ware zurückschicken, sollten Sie ihn darauf hinweisen, dass er Ihnen eine Retourenlabel zur Verfügung stellen muss, um Ihnen die Ausübung Ihrer Rechte nicht unzumutbar zu erschweren (vgl. EuGH C-52/18, Fülla/Toolport Rz 55).
Sofern Ihnen das Unternehmen kein Retourenpaket-Label für die Rücksendung zukommen lässt, würden wir Ihnen nicht empfehlen, die Ware auf eigene Kosten nach China zurückzuschicken. Es ist nämlich zweifelhaft, ob die Ware an der richtigen Stelle in China ankommen und Ihnen der Onlineshop die den Kaufpreis und Portokosten für die Rücksendung am Ende erstatten würde.
Leider lässt sich der berechtigte Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises gegen einen chinesischen Onlineshop über Gericht kaum durchsetzen. Sie können allerdings versuchen, über Ihren Zahlungsdienstleister (Kreditkartenunternehmen, PayPal, Klarna, usw.) eine Rückerstattung des Kaufppreises zu erreichen. Die Zahlungsdienstleister können eine Rückbuchung vornehmen bzw. auf Zahlungsforderungen verzichten.
Stellen Sie einen Antrag auf Käuferschutz bei PayPal und legen Sie dar, das Sie kein Paket bekommen ("Artikel nicht erhalten") haben oder dass die gelieferte Ware erheblich von der Warenbeschreibung des Verkäufers abweicht ("Entspricht deutlich nicht der Beschreibung"). Vor einem Antrag auf Käuferschutz müssen Sie in Ihrem PayPal-Konto einen Konflikt mit dem Unternehmen melden. Wenn Sie nach der Meldung des Konflikts keine Lösung erreichen, müssen Sie innerhalb von 20 Tagen nach Einleitung der „Konfliktlösung“ den Antrag auf Käuferschutz bei PayPal stellen. Ziehen Sie einen Antrag auf Käuferschutz nicht vorschnell zurück, weil Sie einen solchen Antrag nur einmal stellen können.
Wenn Sie im Fall der Kreditkartenzahlung oder PayPal keine Rückerstattung erreichen, werden Sie Ihr Geld nicht mehr wiederbekommen. Wenn Klarna Ihre Rechnung nicht storniert, haben Sie immer noch die Möglichkeit, die Forderung von Klarna nach Bezahlung des Kaufpreises weiterhin zurückzuweisen und die Rechnung einfach nicht zu bezahlen. Klarna wird Ihnen vermutlich weitere Mahnungen schicken und die Forderung an ein Inkassobüro weitergeben ("Inkassoschreiben erhalten - Was tun?"). Sie können aber weiterhin auf Ihren Rechten bestehen; unserer Erfahrung nach kommt es nur in seltenen Fällen zu einem Gerichtsverfahren.
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Letzte Änderung: 14.12.2022