Was ist ein Privatkauf bzw. -verkauf?

Bei einem Kauf über eine Kleinanzeigenplattform (zum Beispiel Willhaben, Shpock, Vinted) handelt es sich meist um einen Privatkauf bzw. -verkauf. Dabei schließen zwei Privatpersonen einen Kaufvertrag miteinander. Bei solchen Verträgen gilt kein Konsumentenschutzrecht.

Wenn Sie als Käufer:in oder Verkäufer:in einen Kaufvertrag mit einer anderen Privatperson schließen, handelt es sich um einen Privatkauf bzw. -verkauf. Dabei schließen nicht ein:e Konsument:in und ein Unternehmen einen Kaufvertrag, sondern es gehen zwei Privatpersonen miteinander eine Vereinbarung ein. Für einen Privatkauf- bzw. verkauf („Consumer to Consumer - C2C“) gelten andere Regeln als bei einem Vertrag zwischen einem Konsumenten und einem Unternehmen („Business to Consumer - B2C“).

Kein Widerrufsrecht und keine zwingende Gewährleistung

Bei einem Privatkauf- bzw. verkauf (C2C) gilt kein Konsumentenschutzrecht. Dies bedeutet, dass der:die Käufer:in im Gegensatz zu sonstigen Internetbestellungen den Vertrag nicht binnen 14 Tagen widerrufen kann. Auch trägt der:die Käufer:in das Risiko, dass die Ware am Transportweg verloren geht. Außerdem lässt sich bei einem Privatkauf- bzw. verkauf (C2C) die Anwendung des Gewährleistungsrechts ausschließen; im Fall des Gewährleistungsausschlusses kann der:die Käufer:in einen Mangel der Ware nicht reklamieren.

Kauf über Kleinanzeigenplattform

Manchmal sind auch Unternehmen auf Kleinanzeigenplattformen (z. B. Willhaben, Vinted, Shpock, eBay-Kleinanzeigen usw.) aktiv. Ob ein Anbieter unternehmerisch tätig ist, muss immer im Einzelfall beurteilt werden. Dafür ist nicht ausschlaggebend, ob ein professioneller Webshop betrieben wird. Eine unternehmerische Tätigkeit kann sich etwa auch an folgenden Kriterien zeigen (siehe EuGH 4. Oktober 2018, C 105/17, Rs Kamenova):

  • Der Anbieter schaltet sehr oft Anzeigen auf der Plattform.
  • Die Anzeigen sind sehr ansprechend und professionell gestaltet,
  • Es werden immer wieder gleichartige Waren angeboten
  • Der Anbieter scheint über ein erhöhtes technisches und rechtliches Wissen zu verfügen

Nach § 4a Abs 1 Z 2 und Z 3 Fern- und Auswärtsgeschäfte-gesetz (FAGG) muss Sie eine Kleinanzeigenplattform bzw. ein Online-Marktplatz darüber informieren, ob es sich bei einem Verkäufer um einen Unternehmer handelt oder nicht, und ob dementsprechend konsumentenschutzrechtliche Regelungen Anwendung finden.

Wann und wie kommt ein Vertrag zustande?

Ein Kaufvertrag kommt durch eine Einigung über Ware und Preis zustande. Ein Kaufvertrag muss nicht unbedingt schriftlich geschlossen werden.

Gibt es beim Privatkauf ein gesetzliches Rücktrittsrecht?

Beim Privatkauf handelt es sich um einen Kaufvertrag zwischen zwei Privatpersonen. Dabei besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht.

Wer haftet für einen Verlust der Ware beim Transport?

Wenn beim Privatkauf die Ware verloren geht, sollte der Verkäufer dem Käufer die Schadenersatzansprüche gegenüber dem Postdienstleister abtreten.

Wer trägt die Verantwortung für Schäden beim Transport?

Wenn beim Privatkauf die Ware am Weg beschädigt wird, sollte der Verkäufer dem Käufer den Schadenersatzanspruch gegenüber dem Postdienstleister abtreten.

Was kann ich tun, wenn ich ein schlechtes Produkt erhalten habe?

Wenn Sie eine mangelhafte Ware erhalten haben, müssen Sie Gewährleistung geltend machen. Diese kann jedoch zwischen Privatpersonen ausgeschlossen werden.

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Letzte Änderung: 23.09.2024