Etwas fehlt in meinem Paket. Was tun?

Wenn Sie nach der Zustellung des Pakets feststellen, dass etwas von Ihrer Bestellung in dem Paket fehlt oder das Paket sogar leer ist, sollten Sie dies mit einem Foto dokumentieren und dann beim Onlineshop reklamieren. Der Onlineshop trägt die Verantwortung dafür, dass Sie Ihre Bestellung vollständig erhalten.

Es kommt immer wieder vor, dass Pakete nicht vollständig bei Konsument:innen ankommen. Dies kann darin liegen, dass zu Anfang des Versands versehentlich etwas falsches oder zuwenig eingepackt wurde. Vereinzelt kommt es aber auch vor, dass (teure) Artikel (z. B. Smartphones) während des Transports widerrechtlich aus dem Paket entnommen – also gestohlen  werden. Miutunter werden die entnommenen Gegenstände auch durch andere etwa gleich schwere Gegenstände ersetzt, damit der Diebstahl im Zuge der Gewichtsprotokollierung während des Versands nicht auffällt.

Wenn Sie eine Bestellung unvollständig erhalten, sollten Sie dies sofort nach dem Aufmachen am besten mit einem Foto dokumentieren und dann beim Onlineshop reklamieren. Nach § 7b Konsumentenschutzgesetz trägt das Unternehmen das Risiko, dass eine bestellte Ware am Transportweg verloren geht („Gefahrtragung“). Es ist daher Verantwortung des Unternehmens, dass die Bestellung vollständig bei Ihnen ankommt. Sie müssen sich vom Onlineshop nicht an den Paketdienst zur Reklamation verweisen lassen. Es ist nicht Ihre Aufgabe herauszufinden, aus welchem Grund die Bestellung nicht vollständig bei Ihnen angekommen. Anstelle dessen muss Ihnen der Onlineshop den fehlenden Teil Ihrer Bestellung (nochmals) schicken und Sie müssen einen allenfalls falsch erhaltenen Artikel (auf Kosten des Onlineshops) zurückschicken.

Tipp: Lassen Sie von Ihrem Onlineshop nicht an den Postdienstleister (Paketdienst) „abwimmeln“, wenn etwas in Ihrem Paket fehlt oder entnommen wurde!

Probleme mit Paketzustellungen

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Eine Konsumenteninformation der Internet Ombudsstelle

Was tun, wenn die Lieferfrist nicht eingehalten wird?

Wenn der Onlineshop die Lieferfrist nicht einhält, können Sie ihm eine Nachfrist setzen und nach Ablauf dieser Nachfrist vom Kaufvertrag zurücktreten.

Was tun, wenn meine Bestellung nicht geliefert wird?

Wenn Ihre Bestellung nicht ankommt, können Sie den Kaufpreis zurückfordern und sich gegebenenfalls an Ihren Zahlungsdienstleister (z.B. PayPal) wenden.

Das gelieferte Produkt hat einen Fehler. Was tun?

Haben Sie eine mangelhafte Ware erhalten, handelt es sich um einen Gewährleistungsfall. Sie können in einem ersten Schritt eine Reparatur oder Austausch un...

Wie übe ich meine Gewährleistungsrechte aus?

Sie müssen dem Onlineshop zunächst eine zweite Chance geben (Ersatzlieferung, Reparatur). Dann können Sie die Auflösung des Vertrags oder eine Preisminderu...

Kann ich anstelle von Austausch eine Preisermäßigung verlangen?

Sie müssen dem Onlineshop zunächst eine zweite Chance geben. Dann können Sie die Auflösung des Vertrags oder eine Preisminderung verlangen.

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Letzte Änderung: 04.12.2023