Etwas fehlt in meinem Paket. Was tun?

  • Wenn Sie eine unvollständige Lieferung erhalten, sollten Sie dies unmittelbar nach Öffnen des Pakets mit Fotos dokumentieren und beim Onlineshop reklamieren.
  • Der Onlineshop sollte fehlende Produkte innerhalb eines angemessenen Zeitraums nachliefern.
  • Der Onlineshop ist für Verluste während des gesamten Transportwegs verantworlich.

 

Es kommt immer wieder vor, dass Pakete nicht vollständig bei Konsument:innen ankommen. Dies kann darin liegen, dass zu Anfang des Versands versehentlich etwas falsches oder zuwenig eingepackt wurde. Vereinzelt kommt es aber auch vor, dass (teure) Artikel (z. B. Smartphones) während des Transports widerrechtlich aus dem Paket entnommen – also gestohlen – werden. Miutunter werden die entnommenen Gegenstände auch durch andere etwa gleich schwere Gegenstände ersetzt, damit der Diebstahl im Zuge der Gewichtsprotokollierung während des Versands nicht auffällt.

Wenn Sie eine Bestellung unvollständig erhalten, sollten Sie dies sofort nach dem Aufmachen am besten mit einem Foto dokumentieren und dann beim Onlineshop reklamieren. Nach § 7b Konsumentenschutzgesetz trägt das Unternehmen das Risiko, dass eine bestellte Ware am Transportweg verloren geht („Gefahrtragung“). Es ist daher Verantwortung des Unternehmens, dass die Bestellung vollständig bei Ihnen ankommt. Sie müssen sich vom Onlineshop nicht an den Paketdienst zur Reklamation verweisen lassen. Es ist nicht Ihre Aufgabe herauszufinden, aus welchem Grund die Bestellung nicht vollständig bei Ihnen angekommen. Anstelle dessen muss Ihnen der Onlineshop den fehlenden Teil Ihrer Bestellung (nochmals) schicken und Sie müssen einen allenfalls falsch erhaltenen Artikel (auf Kosten des Onlineshops) zurückschicken.

Tipp: Lassen Sie von Ihrem Onlineshop nicht an den Postdienstleister (Paketdienst) „abwimmeln“, wenn etwas in Ihrem Paket fehlt oder entnommen wurde!

Probleme mit Paketzustellungen

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Eine Konsumenteninformation der Internet Ombudsstelle

Was tun, wenn die Lieferfrist nicht eingehalten wird?

Wenn der Onlineshop die Lieferfrist nicht einhält, können Sie ihm eine Nachfrist setzen und nach Ablauf dieser Nachfrist vom Kaufvertrag zurücktreten.

Was tun, wenn meine Bestellung nicht geliefert wird?

Ihre Bestellung wurde nicht geliefert? Erfahren Sie, welche Schritte Sie unternehmen können – von Nachverfolgung bis Erstattung.

Das gelieferte Produkt ist defekt. Was tun?

Ihr bestelltes Produkt hat einen Fehler? Erfahren Sie, welche Schritte Sie unternehmen können – von Reklamation bis Rückgabe. Jetzt handeln!

Wie übe ich meine Gewährleistungsrechte aus?

Ihr Produkt hat einen Mangel? Erfahren Sie, wie Sie Ihre Gewährleistungsrechte richtig ausüben und eine Reparatur, Umtausch oder Erstattung erhalten.

Kann ich anstelle von Austausch eine Preisermäßigung verlangen?

Sie müssen dem Onlineshop zunächst eine zweite Chance geben. Erst dann können Sie die Auflösung des Vertrags oder eine Preisminderung verlangen.

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Letzte Änderung: 28.01.2026