Wenn Sie nach der Zustellung des Pakets feststellen, dass etwas von Ihrer Bestellung in dem Paket fehlt oder das Paket sogar leer ist, sollten Sie dies mit einem Foto dokumentieren und dann beim Onlineshop reklamieren. Der Onlineshop trägt die Verantwortung dafür, dass Sie Ihre Bestellung vollständig erhalten.
Es kommt immer wieder vor, dass Pakete nicht vollständig bei Konsument:innen ankommen. Dies kann darin liegen, dass zu Anfang des Versands versehentlich etwas falsches oder zuwenig eingepackt wurde. Vereinzelt kommt es aber auch vor, dass (teure) Artikel (z. B. Smartphones) während des Transports widerrechtlich aus dem Paket entnommen – also gestohlen – werden. Miutunter werden die entnommenen Gegenstände auch durch andere etwa gleich schwere Gegenstände ersetzt, damit der Diebstahl im Zuge der Gewichtsprotokollierung während des Versands nicht auffällt.
Wenn Sie eine Bestellung unvollständig erhalten, sollten Sie dies sofort nach dem Aufmachen am besten mit einem Foto dokumentieren und dann beim Onlineshop reklamieren. Nach § 7b Konsumentenschutzgesetz trägt das Unternehmen das Risiko, dass eine bestellte Ware am Transportweg verloren geht („Gefahrtragung“). Es ist daher Verantwortung des Unternehmens, dass die Bestellung vollständig bei Ihnen ankommt. Sie müssen sich vom Onlineshop nicht an den Paketdienst zur Reklamation verweisen lassen. Es ist nicht Ihre Aufgabe herauszufinden, aus welchem Grund die Bestellung nicht vollständig bei Ihnen angekommen. Anstelle dessen muss Ihnen der Onlineshop den fehlenden Teil Ihrer Bestellung (nochmals) schicken und Sie müssen einen allenfalls falsch erhaltenen Artikel (auf Kosten des Onlineshops) zurückschicken.
Tipp: Lassen Sie von Ihrem Onlineshop nicht an den Postdienstleister (Paketdienst) „abwimmeln“, wenn etwas in Ihrem Paket fehlt oder entnommen wurde!
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Letzte Änderung: 04.12.2023