Der Online-Verkauf von Medikamenten ist registrierten Online-Apotheken mit Sitz in Österreich oder einem anderen EWR-Mitgliedstaat vorbehalten. Es gibt allerdings einige Besonderheiten und Beschränkungen, die Sie beachten sollten.
Grundsätzlich dürfen nur Online-Apotheken ("Versandapotheken") mit Sitz in Österreich oder dem übrigen Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Medikamente („Arzneimittel“) über das Internet verkaufen (§ 59 Absatz 10 Arzneimittelgesetz). Eine Online-Apotheke ist nichts anderes als der Webauftritt einer stationären Apotheke. Es gibt in Österreich und dem übrigen Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) hohe Anforderungen, um überhaupt eine Apotheke betreiben zu dürfen (Bedarfsprüfung, Konzessionspflicht und so weiter). Ein „normaler“ Webshop darf jedenfalls keine Medikamente verkaufen. Auch eine Online-Apotheke mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) darf keine Online-Apotheke für den österreichischen Markt betreiben.
Registrierte Online-Apotheken mit Sitz in Österreich oder einem anderen EWR-Mitgliedsland dürfen nur rezeptfreie Medikamente anbieten. Rezeptpflichtige Medikamente dürfen online gar nicht verkauft werden. Nahrungsergänzungsmittel und „Medizinprodukte“ (z.B.: Pflaster, Spritzen, Bandagen oder ähnliches) sind keine Medikamente. Diese Produkte dürfen daher von allen Webshops angeboten und nach Österreich verkauft werden.
Arzneimittel sind Stoffe, die zur Anwendung im oder am menschlichen Körper bestimmt sind und als Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder zur Linderung oder zur Verhütung menschlicher Krankheiten oder krankhaften Beschwerden bestimmt sind. Keine Arzneimittel sind: Getränke, Kaugummis, Diätprodukte, Lebensmittelzusatzstoffe oder Nahrungsergänzungsmittel.
Ausführlichere Informationen zum Arzneimittelkauf im Internet finden Sie hier:
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Letzte Änderung: 23.03.2022